Schiedsgericht erlaubt Aus für Gaskraftwerk
Etappensieg für den Verbund im Grazer Fernwärmestreit: Laut Schiedsgericht darf das Gaskraftwerk Mellach eingemottet werden. Der Energie Steiermark drohen jetzt Millionenkosten.
Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass die Energie Steiermark beim Bezirksgericht Graz-West ein spektakuläres Urteil erwirkte: Der Verbund wurde per einstweiliger Verfügung gezwungen, sein defizitäres Gaskraftwerk in Mellach als Ausfallreserve für die Grazer Fernwärme am Netz zu halten. Zuvor hatte der Verbund noch angekündigt, die zur schweren finanziellen Bürde gewordene Anlage einzumotten und die Fernwärme nur noch im benachbarten Kohlekraftwerk zu erzeugen.
Nun, ein Jahr später, stellt das mit der Causa befasste Schiedsgericht klar: Der Verbund ist nicht länger verpflichtet, das Gaskraftwerk in Betrieb zu halten, darf die Anlage also wie geplant einmotten. Ob das tatsächlich geschehen wird, ist allerdings mehr als fraglich. „Das muss erst entschieden werden. Grundsätzlich bemühen wir uns um eine Fernwärmelösung für Graz, in der auch Mellach ein wichtiger Teil ist“, heißt es auf Anfrage. Der Knackpunkt: Der Verbund möchte das defizitäre Kraftwerk nicht mehr alleine be- treiben, sondern sucht die sich die Last teilen.
Bei der Energie Steiermark hütet man sich freilich, sich neuerlich eine derartige verlustbringende Partnerschaft aufzuhalsen. Erst vor knapp zwei Jahren hatten sich die Steirer aus ihrer Beteiligung an den thermischen Verbund-Kraftwerken herausgekauft (siehe Chronologie rechts).
Partner,
Grazer Anlage forciert
Stattdessen interpretiert man das jetzige Schiedsgerichtsurteil in der Estag-Zentrale als Ansporn, „ohne Verzögerung“den Ausbau des eigenen Gaskraftwerks in der Landeshauptstadt voranzutreiben, der vom Verbund hart bekämpft wird. Auf diese Weise habe man eine Ausfallreserve, falls das Mellacher Gaskraftwerk tatsächlich abgeschaltet werde, argumentiert man in Graz. Der Verbund riskiere, die Steirer im Falle eines Defekts des benachbarten Kohlekraftwerks frieren zu lassen, formulieren die EstagVorstände Christian Purrer und Olaf Kieser.
Dennoch könnten auf den Landesenergieversorger jetzt Millionenkosten zukommen. Durch das Schiedsgerichtsurteil dürfte die