Mutter mit Axt und Stein getötet
Oberösterreicher kommt in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.
Ein 35-Jähriger aus Steyr, der im April seine 62-jährige Mutter erschlagen hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das hat ein Geschworenengericht in seiner Heimatstadt am Mittwoch entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein psychiatrisches Gutachten hat dem Betroffenen bescheinigt, dass er unter paranoider Schizophrenie leidet. Diese äußerte sich darin, dass er an eine Verschwörung gegen ihn glaubte: So seien etwa Mutter und der Vater nicht seine leiblichen Eltern. Spitalsbe- handlungen halfen laut seinen Angaben nicht. Die verschriebenen Medikamente nahm er nicht ein, weil er eine Vergiftung vermutete. Bei seiner Befragung in der Verhandlung erklärte er, zum Tatzeitpunkt ferngesteuert gewesen zu sein. Er habe sich Sachen im Kopf „zusammenkonstruiert“, in einer anderen Realität gelebt und nichts dagegen tun können.
Am 13. April kam es zur Katastrophe: Bei einer der beinahe täglichen Auseinandersetzungen mit seiner Mutter schlug er ihr zuerst mit einem Stein und dann mit einer Axt auf den Kopf. Die Frau starb an den massiven Schädelverletzungen. Die Tat gestand der Oberösterreicher daraufhin umgehend, denn direkt im Anschluss sei er „aufgewacht“.
Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der 35-Jährige den Mord begangen habe, dabei aber nicht zurechnungsfähig war. In der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wird fortan jährlich überprüft, ob die Voraussetzungen dafür noch zutreffen oder ob auch ein Aufenthalt in einer betreuten Einrichtung mit medizinischer Assistenz möglich ist. Bei der Ziehung am Dienstag hatte keiner die „5 plus 2 Richtigen“. Morgen liegen rund 30 Millionen Euro im Pot.
Gewinnzahlen der Ziehung vom 15. 9.