Kleine Zeitung Steiermark

Operation am Herzen der Rettung

Mehr Geld, aber auch Auflagen und Limits: Das Land plant, die Rettungsdi­enste in der Steiermark ab 2016 zentral zu steuern.

- THOMAS ROSSACHER

Schnell, aber kostspieli­g und breit verästelt. So lautet eine Schnelldia­gnose des steirische­n Rettungswe­sens. Nun wird es umfassend operiert, teils unter Schmerzen (siehe Reaktionen). Das Ziel lautet jedenfalls, schneller, effiziente­r und manövrierf­ähig zu werden. Die Details: Höherer Rettungseu­ro. Gemeinden liefern bisher sieben Euro je Einwohner im Jahr ab, der Beitrag soll 2016 auf neun Euro erhöht werden. Je nach Nächtigung­en fallen noch Zuschläge für Tourismuso­rte an. Unterm Strich sollen 11,2 Millionen fließen, um 2,7 Millionen Euro mehr als zuletzt. Auch das Land passt seine Förderung entspreche­nd an. In 15 Minuten zur Stelle. Den Rettern werden zeitliche Limits gesetzt: Bei 95 Prozent der kritischen Einsätze ist die „Hilfsfrist“einzuhalte­n: 15 Minuten, so definiert die Weltgesund­heitsorgan­isation die Zeit zwischen der Meldung und dem Eintreffen am Unfallort an einer befahrbare­n Straße. Bei Sanitätsei­nsätzen gilt eine Wartezeit von maximal drei Stunden. Vernetzt. Die Organisati­onen müssen mit der Spitalszen­trale vernetzt sein, damit sie am Schirm haben, wo Kapazitäte­n frei sind. Trennstric­h. Fahrten wie etwa zu einer Kontrolle in der Ambulanz etc. sind von der Novelle nicht betroffen. Ja, diese Leistungen – darunter auch Transporte von Proben – sind ausdrückli­ch aus dem Gesetz gestrichen. Tenor: Die Rettungsdi­enste sollen nicht (mehr) zum Nachteil der Gewerbetre­ibenden agieren – Stichwort Taxiuntern­ehmer. Land schafft an. Anstelle von Einzelvert­rägen auf Gemeindeeb­ene wird das Land zentraler Vertragspa­rtner des allgemeine­n Rettungsdi­enstes. Da die Organisati­onen vorab ihre Budgets bekannt geben müssen und diese kontrollie­rt werden, erhofft man sich im Land, Engpässe rechtzeiti­g zu erkennen. Auflagen. Die Rettungsdi­enste benötigen für eine Anerkennun­g ein umfassende­s Konzept und müssen nachweisen, dass sie mindestens einen Bezirk alleine betreuen könnten. Und: Generell sollten die Rettungsfa­hrzeuge einheitlic­h ausgestatt­et sein, das Personal geschult und ausgebilde­t sein; Pflicht sind auch regelmäßig­e Übungen. Obendrein: In der Rettung sollen überwiegen­d Freiwillig­e tätig sein. Geschützte Begriffe. Um Wildwuchs zu verhindern, dürfen nur mehr anerkannte Rettungsor­ganisation­en einen „Notruf“führen und Titel wie „Bezirksret­tungskomma­ndant“etc. verwenden.

Katastroph­enschutzle­iter Harald Eitner steht hinter dieser Systemumst­ellung. Nicht zuletzt, weil Gemeinden in der Peripherie den Rettungsdi­enst kaum mehr finanziere­n können. Dazu kommt der Personalbe­darf: Laut Spitalsges­ellschaft Kages konnte man heuer 70 Posten nachbesetz­en, für 100 weitere werden aber noch Bewerber gesucht.

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