Operation am Herzen der Rettung
Mehr Geld, aber auch Auflagen und Limits: Das Land plant, die Rettungsdienste in der Steiermark ab 2016 zentral zu steuern.
Schnell, aber kostspielig und breit verästelt. So lautet eine Schnelldiagnose des steirischen Rettungswesens. Nun wird es umfassend operiert, teils unter Schmerzen (siehe Reaktionen). Das Ziel lautet jedenfalls, schneller, effizienter und manövrierfähig zu werden. Die Details: Höherer Rettungseuro. Gemeinden liefern bisher sieben Euro je Einwohner im Jahr ab, der Beitrag soll 2016 auf neun Euro erhöht werden. Je nach Nächtigungen fallen noch Zuschläge für Tourismusorte an. Unterm Strich sollen 11,2 Millionen fließen, um 2,7 Millionen Euro mehr als zuletzt. Auch das Land passt seine Förderung entsprechend an. In 15 Minuten zur Stelle. Den Rettern werden zeitliche Limits gesetzt: Bei 95 Prozent der kritischen Einsätze ist die „Hilfsfrist“einzuhalten: 15 Minuten, so definiert die Weltgesundheitsorganisation die Zeit zwischen der Meldung und dem Eintreffen am Unfallort an einer befahrbaren Straße. Bei Sanitätseinsätzen gilt eine Wartezeit von maximal drei Stunden. Vernetzt. Die Organisationen müssen mit der Spitalszentrale vernetzt sein, damit sie am Schirm haben, wo Kapazitäten frei sind. Trennstrich. Fahrten wie etwa zu einer Kontrolle in der Ambulanz etc. sind von der Novelle nicht betroffen. Ja, diese Leistungen – darunter auch Transporte von Proben – sind ausdrücklich aus dem Gesetz gestrichen. Tenor: Die Rettungsdienste sollen nicht (mehr) zum Nachteil der Gewerbetreibenden agieren – Stichwort Taxiunternehmer. Land schafft an. Anstelle von Einzelverträgen auf Gemeindeebene wird das Land zentraler Vertragspartner des allgemeinen Rettungsdienstes. Da die Organisationen vorab ihre Budgets bekannt geben müssen und diese kontrolliert werden, erhofft man sich im Land, Engpässe rechtzeitig zu erkennen. Auflagen. Die Rettungsdienste benötigen für eine Anerkennung ein umfassendes Konzept und müssen nachweisen, dass sie mindestens einen Bezirk alleine betreuen könnten. Und: Generell sollten die Rettungsfahrzeuge einheitlich ausgestattet sein, das Personal geschult und ausgebildet sein; Pflicht sind auch regelmäßige Übungen. Obendrein: In der Rettung sollen überwiegend Freiwillige tätig sein. Geschützte Begriffe. Um Wildwuchs zu verhindern, dürfen nur mehr anerkannte Rettungsorganisationen einen „Notruf“führen und Titel wie „Bezirksrettungskommandant“etc. verwenden.
Katastrophenschutzleiter Harald Eitner steht hinter dieser Systemumstellung. Nicht zuletzt, weil Gemeinden in der Peripherie den Rettungsdienst kaum mehr finanzieren können. Dazu kommt der Personalbedarf: Laut Spitalsgesellschaft Kages konnte man heuer 70 Posten nachbesetzen, für 100 weitere werden aber noch Bewerber gesucht.