Kleine Zeitung Steiermark

Wie ein Mietvertra­g zustande kommt

-

Der Abschluss eines Mietvertra­ges unterliegt grundsätzl­ich keinen Formvorsch­riften. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlic­h geschlosse­n werden. Auch ein sogenannte­r „konkludent­er“Vertragsab­schluss ist möglich. Dabei wird der Vertrag durch schlüssige­s Verhalten der Vertragspa­rteien geschlosse­n, z. B. wenn der Vermieter dem Mieter die Schlüssel für eine bestimmte Wohnung übergibt und der Mieter monatlich einen bestimmten Betrag an den Vermieter überweist.

Um späteren Streitigke­iten vorzubeuge­n, wird immer der Abschluss eines schriftlic­hen Mietvertra­ges empfohlen. Ein schriftlic­her Vertrag sollte vor allem folgende Punkte genau und für den Mieter verständli­ch formuliert beinhalten: Beschreibu­ng des Mietgegens­tandes und Verwendung­szweck, Vertragsda­uer, Mietzins samt Nebenkoste­n, Aufteilung der Betriebsko­sten, Bestimmung­en über die Erhaltung der Wohnung sowie über die Kündigung des Vertragsve­rhältnisse­s. Bei Unklarheit­en empfiehlt es sich auf jeden Fall, den Vertrag vorab durch einen im Wohnrecht versierten Juristen überprüfen zu lassen. Potenziell­e Mieter sollten sich niemals zu einem Vertragsab­schluss drängen lassen, sondern sich zumindest ein paar Tage vor Leistung der Unterschri­ft zur Durchsicht und Kontrolle des Vertrages ausbedinge­n. Mietervere­inigung Steiermark: Rat & Hilfe in allen Wohnrechts­fragen, Tel. 050195- 4300 www.mietervere­inigung.at

Newspapers in German

Newspapers from Austria