Tritt gegen Kopf war tödlich: Mordprozess
In Fußballermanier soll Alkoholisierter auf Mann eingetreten haben. Dieser starb nach drei Wochen im Koma. Prozess in Graz vertagt.
Fünf einschlägige Vorstrafen hat der 31 Jahre alte Grazer schon zu Buche stehen: Stets wurde er wegen Körperverletzung angezeigt, die Taten passierten immer unter Alkoholeinfluss. Im vergangenen März dann folgte seine schlimmste Tat: „Sie haben auf das Opfer, das wehrlos am Boden saß, eingetreten. Und zwar so massiv wie bei einem Ausschuss beim Fußball. Sie zogen regelrecht auf und traten direkt gegen den Kopf“, formuliert es Staatsanwalt Stefan Pirker. Das Opfer, ein 62-Jähriger, fiel nach der Attacke ins Koma, nach drei Wochen erlag er seinen schweren Verletzungen.
Angeklagt wegen Mordes sitzt der 31-Jährige im Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht: „Ich hatte nicht die Absicht, ihn schwer zu verletzen“, sagt er und leugnet jede Tötungsabsicht. Begonnen hat der fatale Abend in einem Lokal bei einer Runde Darts.
Martin Wolf,
Richter Dazu floss jede Menge Alkohol – der Beschuldigte hatte zur Tatzeit 2,31 Promille intus. „Wir haben beim Dartspielen getrunken, um die Nerven zu beruhigen“, erklärt er. Richter Martin Wolf, Vorsitzender des Geschworenensenats, kontert: „Bei Ihnen ist aber das Gegenteil der Fall. Der Alkohol wirkt bei Ihnen nicht nervenberuhigend, sie wurden stattdessen aggressiv.“
Als die Sperrstunde näher rückte, wurde von den Anwesenden ein Taxi gerufen. Dann kam es zu einem Gerangel, bei dem der 62-Jährige zu Boden ging. „Was dann passiert ist, weiß ich nicht mehr“, so der Angeklagte, „ich hatte ein Blackout.“Fest steht: Er leistete keine Hilfe, verschwand vom Tatort. Erinnern kann er sich erst wieder an jenen Moment, als ihn der Wirt anrief und sagte, dass die Polizei nach ihm suche.
Bei seiner Rückkehr an den Tatort sah er, wie das Opfer reanimiert wurde: „Ich wusste nicht, dass ich derjenige war, der ihn verletzt hatte“, fällt ihm gestern dazu ein. Und: „Ich hätte mir nie gedacht, dass man mit einem Fußtritt jemanden töten kann.“Der Verteidiger führt an, dass sein Mandant „unter Alkoholeinfluss verbal aggressiv werde. Er dachte aber nie, dass es zum Tod kommen könne.“Schlusswort: „Es gab bei ihm keinen bedingten Vorsatz des Tötens!“
Der Prozess ist zur Ladung weiterer Zeugen vertagt worden, Fortsetzung im März.