Änderung bei der Elternteilzeit
GRAZ/WIEN. Gemäß einer Novelle zum Mutterschutz bzw. Väterkarenzgesetz ist für eine Elternteilzeit jetzt auch Voraussetzung, dass die Arbeitszeit um zumindest 20 Prozent reduziert wird, und es müssen mindestens zwölf Stunden geleistet werden. Bisher war es möglich, die Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren bzw. überhaupt nur z. B. fünf Stunden pro Woche zu arbeiten, dann lag eine geschützte Elternteilzeit vor. Bernadette Pöcheim von der AK erklärt: „Diese Änderung gilt nur für Geburten ab 1. 1. 2016!“Alle Eltern, deren Kinder zuvor geboren wurden, sind nicht betroffen, sie können die Elternteilzeit zu den alten Bestimmungen beanspruchen. Betrag übersteige, den der Kunde üblicherweise bezahlt.
Für Konsumenten gibt’s aber noch eine Sonderregelung: Die Bank verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die Kontobelastung binnen acht Wochen rückgängig zu machen, gleichgültig, ob der Betrag sich im Rahmen des für den Kunden Üblichen bewegt. „Auf diese Weise wurde vermieden, dass die Bank beurteilen muss, ob die Zahlung gerechtfertigt war, da es hierfür der Bank zumeist an ausreichenden Informationen mangelt“, führt Battisti weiter aus und rät: „Jede Kundin, jeder Kunde sollte regelmäßig alle Kontobelastungen am Kontoauszug überprüfen und Falschbuchungen sofort gegenüber der Bank rügen!“