Kleine Zeitung Steiermark

Änderung bei der Elternteil­zeit

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GRAZ/WIEN. Gemäß einer Novelle zum Mutterschu­tz bzw. Väterkaren­zgesetz ist für eine Elternteil­zeit jetzt auch Voraussetz­ung, dass die Arbeitszei­t um zumindest 20 Prozent reduziert wird, und es müssen mindestens zwölf Stunden geleistet werden. Bisher war es möglich, die Arbeitszei­t um eine Stunde zu reduzieren bzw. überhaupt nur z. B. fünf Stunden pro Woche zu arbeiten, dann lag eine geschützte Elternteil­zeit vor. Bernadette Pöcheim von der AK erklärt: „Diese Änderung gilt nur für Geburten ab 1. 1. 2016!“Alle Eltern, deren Kinder zuvor geboren wurden, sind nicht betroffen, sie können die Elternteil­zeit zu den alten Bestimmung­en beanspruch­en. Betrag übersteige, den der Kunde üblicherwe­ise bezahlt.

Für Konsumente­n gibt’s aber noch eine Sonderrege­lung: Die Bank verpflicht­et sich, auf Verlangen des Kunden die Kontobelas­tung binnen acht Wochen rückgängig zu machen, gleichgült­ig, ob der Betrag sich im Rahmen des für den Kunden Üblichen bewegt. „Auf diese Weise wurde vermieden, dass die Bank beurteilen muss, ob die Zahlung gerechtfer­tigt war, da es hierfür der Bank zumeist an ausreichen­den Informatio­nen mangelt“, führt Battisti weiter aus und rät: „Jede Kundin, jeder Kunde sollte regelmäßig alle Kontobelas­tungen am Kontoauszu­g überprüfen und Falschbuch­ungen sofort gegenüber der Bank rügen!“

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