Kleine Zeitung Steiermark

Betreuung: Gericht sorgt für Knalleffek­t

Nachmittag­sbetreuung an Schulen steht vor Umbruch: Ist Gewerbeber­echtigung nötig?

- MICHAEL SARIA

GRAZ. Wenn Betroffene von einer „Schockstar­re“sprechen und man sich im Grazer Rathaus „irritiert“zeigt, muss etwas Gravierend­es passiert sein. Tatsächlic­h sorgte das Landesverw­altungsger­icht Steiermark für einen Knalleffek­t: Im Streit um die Neuvergabe der Nachmittag­sbetreuung an Grazer Schulen gab es einer Beschwerde recht – und der gesamten Branche liebe Grüße mit auf den Weg.

Die Begründung könnte steiermark­weit zu einem Umbruch führen: Zumindest für die neu ausgeschri­ebene Betreuung in Graz brauche es sehr wohl eine Gewerbeber­echtigung – „diese ist derzeit aber in der institutio­nellen Nachmittag­sbetreuung nicht erforderli­ch“, bestätigt der Vertreter einer Branche, in der vor allem gemeinnütz­ige Vereine die Ärmel hochkrempe­ln.

Die strittige Frage lautet nun: Ist dies gar ein Präzedenzf­all mit Folgen in Sachen Arbeitsver­träge und Steuerlast? Oder ein Grazer Spezifikum in einer ganz speziellen Ausschreib­ung?

Eigentlich sollte im Sommer 2015 der neue Vierjahres­vertrag für die Nachmittag­sbetreuung an 34 Grazer Volksschul­en, 14 NMS und zwei Sonderschu­len vergeben werden. Zweimal wurde sei- tens der Stadt Graz auch bereits ein Zuschlag erteilt – doch zweimal beeinspruc­hte ein Mitbewerbe­r die Auftragser­teilung (wir berichtete­n).

Zwei Mal zwei ergab in diesem Fall eine Verhandlun­g vor dem Landesverw­altungsger­icht. Und bei der Verlesung des mündlichen Urteils – die Verschrift­lichung erfolgt in zwei Wochen – staunten viele: So wurde die jüngste Auftragser­teilung in Graz für nichtig erklärt. Damit nicht genug: Gegenüber der Kleinen Zeitung bestätigt man seitens des Gerichts, „dass man für die in der konkreten Ausschreib­ung erwünschte Tätigkeit tatsächlic­h eine Gewerbeber­echtigung benötigt, welche auch immer“. Juristen vermuten, dass hier der Passus der „Arbeitskrä­fteüberlas­sung“zum Tragen kommt.

„Wir werden berufen“

Als Rechtsmitt­el dagegen sei eine außerorden­tliche Revision und damit eine Befassung des Verwaltung­sgerichtsh­ofes möglich. Diesen Ball will jener Verein, der sich bei der Ausschreib­ung schon zweimal als Sieger wähnte, aufnehmen: „Wir werden berufen, das können wir jetzt schon sagen.“Viel mehr könne man noch nicht beitragen, „wir müssen uns erst mit den Anwälten genau beraten. D Da gibt es jetzt schon eine gewisse Schockstar­re.“

Auch im Büro des zuständige­n Grazer Stadtrates Kurt Hohensinne­r zeigt man sich „irritiert“, man w werde rechtliche Schritte und ein eine mögliche Neuausschr­eibung p prüfen. „Aber alle Eltern können beruhigt sein, die Nachmittag­sbetreuung­mitta ist gesichert“,che betont Hohensinne­r selbst.sel Zu diesem Zweck habeha man den alten Vertrag einmalei bis Sommer verlängert.g

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Im Grazer Rathaus ist man „irritiert“, Stadtrat Hohensinne­r beruhigt Eltern: „Die Nachmittag­sbetreuung ist gesichert“

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