Betreuung: Gericht sorgt für Knalleffekt
Nachmittagsbetreuung an Schulen steht vor Umbruch: Ist Gewerbeberechtigung nötig?
GRAZ. Wenn Betroffene von einer „Schockstarre“sprechen und man sich im Grazer Rathaus „irritiert“zeigt, muss etwas Gravierendes passiert sein. Tatsächlich sorgte das Landesverwaltungsgericht Steiermark für einen Knalleffekt: Im Streit um die Neuvergabe der Nachmittagsbetreuung an Grazer Schulen gab es einer Beschwerde recht – und der gesamten Branche liebe Grüße mit auf den Weg.
Die Begründung könnte steiermarkweit zu einem Umbruch führen: Zumindest für die neu ausgeschriebene Betreuung in Graz brauche es sehr wohl eine Gewerbeberechtigung – „diese ist derzeit aber in der institutionellen Nachmittagsbetreuung nicht erforderlich“, bestätigt der Vertreter einer Branche, in der vor allem gemeinnützige Vereine die Ärmel hochkrempeln.
Die strittige Frage lautet nun: Ist dies gar ein Präzedenzfall mit Folgen in Sachen Arbeitsverträge und Steuerlast? Oder ein Grazer Spezifikum in einer ganz speziellen Ausschreibung?
Eigentlich sollte im Sommer 2015 der neue Vierjahresvertrag für die Nachmittagsbetreuung an 34 Grazer Volksschulen, 14 NMS und zwei Sonderschulen vergeben werden. Zweimal wurde sei- tens der Stadt Graz auch bereits ein Zuschlag erteilt – doch zweimal beeinspruchte ein Mitbewerber die Auftragserteilung (wir berichteten).
Zwei Mal zwei ergab in diesem Fall eine Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht. Und bei der Verlesung des mündlichen Urteils – die Verschriftlichung erfolgt in zwei Wochen – staunten viele: So wurde die jüngste Auftragserteilung in Graz für nichtig erklärt. Damit nicht genug: Gegenüber der Kleinen Zeitung bestätigt man seitens des Gerichts, „dass man für die in der konkreten Ausschreibung erwünschte Tätigkeit tatsächlich eine Gewerbeberechtigung benötigt, welche auch immer“. Juristen vermuten, dass hier der Passus der „Arbeitskräfteüberlassung“zum Tragen kommt.
„Wir werden berufen“
Als Rechtsmittel dagegen sei eine außerordentliche Revision und damit eine Befassung des Verwaltungsgerichtshofes möglich. Diesen Ball will jener Verein, der sich bei der Ausschreibung schon zweimal als Sieger wähnte, aufnehmen: „Wir werden berufen, das können wir jetzt schon sagen.“Viel mehr könne man noch nicht beitragen, „wir müssen uns erst mit den Anwälten genau beraten. D Da gibt es jetzt schon eine gewisse Schockstarre.“
Auch im Büro des zuständigen Grazer Stadtrates Kurt Hohensinner zeigt man sich „irritiert“, man w werde rechtliche Schritte und ein eine mögliche Neuausschreibung p prüfen. „Aber alle Eltern können beruhigt sein, die Nachmittagsbetreuungmitta ist gesichert“,che betont Hohensinner selbst.sel Zu diesem Zweck habeha man den alten Vertrag einmalei bis Sommer verlängert.g