Jihadisten, Juristen und Journalisten
Mit den Hochrisiko-Prozessen beginnt für das Grazer Gericht eine neue Zeit.
Die Anspannung ist in den Gängen des Straflandesgerichts und der Staatsanwaltschaft Graz derzeit mit den Händen zu greifen. Auch langjährige Besucher des Hauses – wie etwa Journalisten – kommen nur am Wachpersonal vorbei, wenn sie sich ausweisen. Die Glasfront hinter der Sicherheitsschleuse wurde mit undurchsichtiger Folie beklebt. Sicherheit vor Transparenz.
Für die bevorstehenden Jihadisten-Prozesse müssen sich Journalisten akkreditieren. Das Verbot, während der Verhandlungen zu fotografieren oder zu filmen, wurde bekräftigt und soll auch überwacht werden. Es ist ja nicht so, dass dagegen noch nie verstoßen wurde. Aber die Sorge gilt nicht nur den Laienrichtern, auch Staatsanwälte und Richter wollen möglichst nicht ins Bild. Und die Nennung ihrer Namen würde angesichts der jihadistischen Drohkulisse sicher als unfreundlicher Akt gesehen. as Landesgericht hat zusätzlich auch noch seine Haus-
Dordnung geändert: „Im gesamten Gebäude gilt ein generelles Fotografier- und Filmverbot.“In schönstem Juristendeutsch wird weiters erklärt, dass „das Einbringen von Geräten, die ausschließlich diesem Zweck dienen, in Ausnahmefällen“bewilligt wird. Diese Änderung ist offenbar auf Dauer angelegt. ber die konkreten, harten Sicherheitsmaßnahmen ab Dienstag hüllen sich die Verantwortlichen in Schweigen. Bekannt ist lediglich, dass es für alle, Prozessbeteiligte, Presse und Bedienstete, nur einen, gesicherten Eingang geben wird. Möglicherweise gibt es auch Sicherheitsschleusen nach der Sicherheitsschleuse. egründet wird diese Vorsicht von Insidern damit, dass erstmals auch Jihadisten in Österreich vor Gericht stünden, denen konkrete Taten bis hin zum Mord angelastet werden – also richtig schwere Kaliber. Kein Geheimnis ist, dass manche Privathäuser in Graz besser gesichert waren als das Straflandesgericht – das ist vorbei.
ÜB