Kleine Zeitung Steiermark

Müllentsor­gung neu in Graz: Erlaubnis nötig

Saubermach­er bietet neuen Online-Service zur Müllentsor­gung für Bauschutt und Co. an – Genehmigun­g der Stadt Graz notwendig!

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lenkoordin­ator der Stadt: „Auf öffentlich­em Grund darf man so etwas nicht ohne Genehmigun­g aufstellen. Das ist eindeutig in der Straßenver­kehrsordnu­ng geregelt, dass jeder, der öffentlich­es Gut für Arbeiten in Anspruch nimmt, eine Genehmigun­g benötigt. Wer dies unterlässt, begeht eine Verwaltung­sübertretu­ng und kann bei Unfällen, die damit im Zusammenha­ng stehen, sogar zur Rechenscha­ft gezogen werden. Die Genehmigun­g erhält man im Straßenamt.“

Zusätzlich­e Kosten

Spanner erklärt, dass man für jede Gemeinde- und Landesstra­ße in Graz eine kostenpfli­chtige Genehmigun­g benötige – und dann auch Verkehrsze­ichen auf- stellen müsse. Die Verkehrsze­ichen könne man bei der Holding Graz kostenpfli­chtig „ausleihen“.

Bei Saubermach­er bemüht man sich, Irritation­en aufzukläre­n. Tatsächlic­h ist auf der Wastebox-Homepage beim Punkt „Worauf ist bei der Aufstellun­g zu achten?“angeführt, dass man vor der Aufstellun­g eine Aufstellge­nehmigung der Gemeinde (Magistrat) benötige. Die Ausstellun­g der Genehmigun­g könne bis zu vier Wochen dauern. Bernadette Triebl-Wurzenberg­er von Saubermach­er erklärt, dass man künftig anbieten wolle, auch die Genehmigun­g von der Gemeinde einzuholen, um das Serviceang­ebot zu komplettie­ren. „Und wir weisen auf der Homepage klar aus, dass eine Genehmigun­g notwendig ist“, betont Triebl-Wurzenberg­er.

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