Wer auf der Liste steht, kommt ohne Strafe davon
Was tun, wenn man sein Auto in der Stadt abgestellt hat und im Nachhinein Parkverbotstafeln aufgestellt werden? Muss man dann zahlen, obwohl man unschuldig ist?
Unser Leser hat sein Auto an einem Sonntag in Graz abgestellt. „Zu diesem Zeitpunkt waren keine Hinweistafeln sichtbar, die auf ein Halte- und Parkverbot hingewiesen hätten. Am Dienstag darauf wollte ich das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen, es war jedoch nicht mehr auffindbar, da bereits eine Baustelle mit mobilen Halte- und Parkverbotsschildern eingerichtet war!“, berichtet der Mann.
Eine Situation, in die jeder Bürger in jeder Stadt jederzeit geraten kann. Man stellt seinen Wagen ab, fährt auf Urlaub, inzwischen wird eine Baustelle eingerichtet: Das Auto wird abgeschleppt. Aber wer übernimmt in einem solchen Fall die Kosten und wie wird sichergestellt, dass es zu keinem Missbrauch kommt?
Kennzeichenliste
In den beschriebenen Fällen wird laut Magistrat immer eine sogenannte „Kennzeichenliste“erstellt. „Das heißt: Bei Aufstellung der Verkehrszeichen werden die Kennzeichen der Kfz, die bereits dort stehen, auf dieser vermerkt. Diese dürfen legal entfernt werden (siehe Information rechts), eine Kostenvorschreibung erfolgt in diesen Fällen (auch dies ist im Gesetz so bestimmt) jedoch nicht“, erklärt Adelheid Schweinzger, Leiterin des Referats für Rechtsangelegenheiten beim Straßenamt.
Im vorliegenden Fall sei aber das Kennzeichen unseres Lesers nicht auf der gestanden.
In einem solchen Fall kommt es zu einem Verfahren, das folgendermaßen abläuft: Es wird ein Mandatsbescheid im „abgekürzten Verfahren“gemäß AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) erlassen. Dagegen kann ein Rechtsmittel (Vorstellung) eingebracht werden. Danach wird ein „ordentliches Verfahren“mit Zeugeneinvernahmen eingeleitet. Nach Abschluss
Kennzeichenliste dieses Verfahrens ergeht neuerlich ein Bescheid, gegen den wiederum ein Rechtsmittel eingebracht werden kann.
„Dabei handelt es sich um die Vorschreibung der Kosten für die Abschleppung“, berichtet die Referatsleiterin.
Unser Leser, der gleich zweimal in die mobile Parkschilderfalle getappt ist, regt an, dass zumindest Besitzer einer Jahresparkkarte vom Magistrat verständigt werden sollten.