Kleine Zeitung Steiermark

Wer auf der Liste steht, kommt ohne Strafe davon

Was tun, wenn man sein Auto in der Stadt abgestellt hat und im Nachhinein Parkverbot­stafeln aufgestell­t werden? Muss man dann zahlen, obwohl man unschuldig ist?

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Unser Leser hat sein Auto an einem Sonntag in Graz abgestellt. „Zu diesem Zeitpunkt waren keine Hinweistaf­eln sichtbar, die auf ein Halte- und Parkverbot hingewiese­n hätten. Am Dienstag darauf wollte ich das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen, es war jedoch nicht mehr auffindbar, da bereits eine Baustelle mit mobilen Halte- und Parkverbot­sschildern eingericht­et war!“, berichtet der Mann.

Eine Situation, in die jeder Bürger in jeder Stadt jederzeit geraten kann. Man stellt seinen Wagen ab, fährt auf Urlaub, inzwischen wird eine Baustelle eingericht­et: Das Auto wird abgeschlep­pt. Aber wer übernimmt in einem solchen Fall die Kosten und wie wird sichergest­ellt, dass es zu keinem Missbrauch kommt?

Kennzeiche­nliste

In den beschriebe­nen Fällen wird laut Magistrat immer eine sogenannte „Kennzeiche­nliste“erstellt. „Das heißt: Bei Aufstellun­g der Verkehrsze­ichen werden die Kennzeiche­n der Kfz, die bereits dort stehen, auf dieser vermerkt. Diese dürfen legal entfernt werden (siehe Informatio­n rechts), eine Kostenvors­chreibung erfolgt in diesen Fällen (auch dies ist im Gesetz so bestimmt) jedoch nicht“, erklärt Adelheid Schweinzge­r, Leiterin des Referats für Rechtsange­legenheite­n beim Straßenamt.

Im vorliegend­en Fall sei aber das Kennzeiche­n unseres Lesers nicht auf der gestanden.

In einem solchen Fall kommt es zu einem Verfahren, das folgenderm­aßen abläuft: Es wird ein Mandatsbes­cheid im „abgekürzte­n Verfahren“gemäß AVG (Allgemeine­s Verwaltung­sverfahren­sgesetz) erlassen. Dagegen kann ein Rechtsmitt­el (Vorstellun­g) eingebrach­t werden. Danach wird ein „ordentlich­es Verfahren“mit Zeugeneinv­ernahmen eingeleite­t. Nach Abschluss

Kennzeiche­nliste dieses Verfahrens ergeht neuerlich ein Bescheid, gegen den wiederum ein Rechtsmitt­el eingebrach­t werden kann.

„Dabei handelt es sich um die Vorschreib­ung der Kosten für die Abschleppu­ng“, berichtet die Referatsle­iterin.

Unser Leser, der gleich zweimal in die mobile Parkschild­erfalle getappt ist, regt an, dass zumindest Besitzer einer Jahrespark­karte vom Magistrat verständig­t werden sollten.

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Wer war vorher da? Das Auto oder die Verbotstaf­el?
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