Kleine Zeitung Steiermark

Heizkosten korrekt abgerechne­t

-

Neben den Betriebsko­sten werden auch die Heizkosten bei einem Objekt mit einer gemeinsame­n Wärmeverso­rgungsanla­ge einmal jährlich abgerechne­t. Der Abrechnung­szeitraum kann jedoch gegenüber dem der Betriebsko­sten abweichen. Darüber hinaus hängt die Verrechnun­gsmodalitä­t davon ab, ob die individuel­len Verbräuche in den verschiede­nen Nutzungsob­jekten gemessen werden können oder nicht.

Bei Heizkosten­abrechnung­en, bei denen die Verbräuche messbar sind und nach den Bestimmung­en des Heizkosten­abrechnung­sgesetzes abgerechne­t werden, muss binnen sechs Monaten ab ordnungsge­mäßer Rechnungsl­egung ein begründete­r Einspruch erhoben werden, sofern man mit der Abrechnung nicht einverstan­den ist. Sonst wird die Abrechnung als in Ordnung angesehen.

Ähnlich wie bei den Betriebsko­sten werden auch für die Heizkosten monatliche Akontierun­gen verlangt. Eine Änderung dieser Akontierun­gen ist zum Beispiel dann möglich, wenn erhebliche Änderungen (wie eine starke Steigerung des Ölpreises) eingetrete­n sind. Ein Überschuss aus der Abrechnung ist in Folge binnen zwei Monaten zurückzuza­hlen, umgekehrt hat der Wärmeabneh­mer einen Fehlbetrag ebenfalls binnen zwei Monaten nachzuzahl­en. Mietervere­inigung Steiermark: Rat & Hilfe in allen Wohnrechts­fragen, Tel. 050195- 4300 www.mietervere­inigung.at

Newspapers in German

Newspapers from Austria