Mindestsicherung: Änderung kommt
Nicht erst seit dem Linzer Vorstoß ist klar, dass sich etwas ändert bei der Mindestsicherung.
gesetzliche heranführen. Dann brauchen wir keine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters. LINZ, GRAZ. In Oberösterreich planen ÖVP und FPÖ eine Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte: Befristet Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollen künftig nur noch so viel finanzielle Unterstützung wie Asylwerber in der Grundversorgung bekommen – 320 statt bisher 914 Euro pro Einzelperson monatlich. Die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte soll auf 1.500 Euro pro Monat begrenzt werden, wie dies auf Bundesebene auch VP-Klubobmann Reinhold Lopatka bereits gefordert hatte.
In der Steiermark ist ein Überdenken der Mindestsicherung bereits Teil des Regierungsprogrammes, und es gibt auch bereits eine Arbeitsgruppe, die die Rahmenbedingungen für in- und ausländische Anspruchsberechtigte evaluiert.
Eine zahlenmäßige Obergrenze ohne Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wäre für die SPÖ aber „ein Anschlag auf einkommensschwache Familien mit mehr als ei- nem Kind“, kritisierte die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ).
LH Hermann Schützenhöfer zitierte bei der ÖVP-Abgeordnetenkonferenz gestern das Regierungsübereinkommen: „Die Relation zwischen Erwerbseinkommen und bedarfsorientierter Mindestsicherung“müsse sich „in Richtung Einkommen durch Arbeit verbessern“. Das Modell soll evaluiert und die Kontrolle verbessert werden. Damit hat auch die SPÖ mit ihrem Vorsitzenden Michael Schickhofer kein Problem.
Schützenhöfer griff ein Beispiel auf, das bei der Abgeordnetenkonferenz die Runde machte: Eine Familie mit drei Kindern, die monatlich Mindestsicherung in Höhe von 2.500 Euro bekomme. Das macht die Menschen zornig. „Welcher Hackler kriegt das?“
Insgesamt soll eine bundesweit einheitliche Regelung getroffen werden. Derzeit gibt es in Wien keine Wartefristen, in den Ländern schon – viele Asylwerber ziehen daher nach Wien. Schützenhöfer: „Welcher Hackler kriegt das?“