Maschendrahtzaun macht Gericht Arbeit
Konflikt um Zaun löste Rechtsstreit über Terrasse aus, die 26 Zentimeter auf anderen Grund ragt.
BAD WALTERSDORF. Im Dezember 2012 kaufte sich die Bad Waltersdorfer Lehrerin Aloisia Schneider ein Einfamilienhaus in der Marktgemeinde. „Ich habe schon einige Zeit gesucht. Die Lage des Hauses hat mir optimal gepasst, weil ich nur wenige Meter in die Schule habe“, erzählt Schneider, wie sie zu dem 35 Jahre alten Haus kam.
Entlang der im Grundbuch verzeichneten Grenze errichtete sie dann einen Zaun. Dass die Terrasse der Nachbarn ein wenig in ihre Richtung ragte, störte sie nicht weiter. Schneider: „Ich hatte ein gutes Verhältnis, der Nachbar, ein Elektriker, hat mir beim Einzug sogar die Installationen gemacht.“
Doch der Friede dauerte nicht lange und entzündete sich am Zaun, von dem der Nachbar behauptete, dass er auf seinem Grund stünde. Es folgte eine Besitzstörungsklage und ein erster Prozess.
Nicht im Grundbuch
„Wir haben 1979 einen 90 Zentimeter breiten Grundstreifen zu- gekauft“, behauptet Nachbar Karl Freiberger. Doch der Kauf wurde nie im Grundbuch vermerkt und Belege waren nicht auffindbar. Das Gericht gab schließlich Schneider recht.
Damit geht der Rechtsstreit weiter, denn die Terrasse befindet sich somit zum Teil auf Schneiders Grund. Rund 26 Zentimeter ragt das Bauwerk über die grundbücherliche Grenze. Außerdem soll keine Baubewilligung für die Terrasse in der momentanen Größe vorliegen.
„Damit muss sich der Gemeinderat beschäftigen“, sagt der Bad Waltersdorfer Bürgermeister Josef Hauptmann, der bereits in der Sache zu vermitteln versucht hat. Einen Abbruchbescheid gibt es allerdings bereits.
Doch Aloisia Schneider ist nach wie vor zu einem Vergleichsangebot bereit: „Wenn mein Zaun so stehen bleiben kann und nicht mehr bekämpft wird, dann kann auch die Terrasse so bleiben, wie sie ist.“Am Montag treffen sich die Nachbarn wieder vor dem Bezirksgericht in Fürstenfeld.