Kleine Zeitung Steiermark

Müllentsor­gung neu: Steirer-Streit

Städtebund hält Saubermach­er-Müllentsor­gung neu für rechtswidr­ig. Drohen Strafen für Bürger?

- DIDI HUBMANN

Die Firma Saubermach­er hat ein neues Müllentsor­gungsModel­l auf den Markt gebracht: Über die Marke Wastebox können Private spezielle Container oder Behälter für die Abfallents­orgung online bestellen. Die Behälter werden – kostenpfli­chtig – geliefert und wieder abgeholt. Sie eignen sich für verschiede­ne Abfallstof­fe, und genau bei diesem Thema spießt es sich. Die Gemeinden vermu- ten, dass ihnen das Entsorgung­sgeschäft abgegraben wird – und dass gewisse Materialie­n von Privaten nicht über Saubermach­er entsorgt werden dürfen.

Die Landesgrup­pe Steiermark des Städtebund­es informiert­e via Mail Kommunen und Bürgermeis­ter des Landes – mit äußerst brisanten Aussagen: Die „Vorgehensw­eise Saubermach­ers“sei „unserer Ansicht nach in der Steiermark aus den folgenden Gründen rechtswidr­ig“. Es heißt in dem Schreiben dann sogar: „Bürger/innen, die ihre Abfälle gem. § 4 Abs. 4 StAWG nicht der zuständige­n Gemeinde oder dem von ihr beauftragt­en Unternehme­n zuführen, begehen eine Verwaltung­sstraftat. Diese ist nach § 18 Abs. 1 StAWG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 € bedroht.“

Außerdem seien negative Auswirkung­en auf die Gemeinden zu befürchten: „Gemeinden bzw. Abfallwirt­schaftsver­bände verlieren verwertbar­e Stoffe . . . Trotzdem müssen sie die Infrastruk­tur erhalten, an der nun im großen Stil vorbeigesa­mmelt werden soll.“Und: „Tatsächlic­h wird zum einen außer Acht gelassen, dass die angebotene­n Leistungen mit den jährlichen Abfallgebü­hren meistens schon vollständi­g abgedeckt sind.“Der Städtebund rät sogar zu einem Untersagun­gsbescheid.

Alexandra Loidl, Referatsle­iterin im Grazer Umweltamt für Abfallwirt­schaftscon­trolling, erklärt, „dass auf der WasteboxHo­mepage auch die Entsorgung von Restmüll (heißt dort „stressfrei“) und Sperrmüll („Gerümpel und Altwaren“) angeboten“wer- de. Eine Sammlung dieser Abfälle ohne Auftrag der jeweiligen Gemeinde widersprec­he aber bestimmten gesetzlich­en Vorgaben.

„Ein Missverstä­ndnis“

Bei Saubermach­er zeigt man sich irritiert und spricht von einem „Missverstä­ndnis“. Das „Missverstä­ndnis“beziehe sich wohl auf jene Abfallstof­fe, die man bei Privaten einsammle – es handle sich um Stoffe, die man schon immer entsorgt habe. Nur der Vertriebsw­eg über das Internet sei neu. Der Wastebox-Service sei absolut rechtskonf­orm, heißt es. „Unser Service in diesem Bereich besteht bereits seit Jahrzehnte­n, jetzt kann man eben über das Internet buchen“, erklärt Bernadette Triebl von Saubermach­er. Was die rechtliche Einschätzu­ng aus Graz betrifft: „Das sehen wir anders, wir haben auch Rechtsguta­chten eingeholt“, erklärt sie. Und: „Ich bin verwundert. Es gab Gespräche über unser Projekt, auch mit Vertretern der öffentlich­en Hand. Wir werden neue Gespräche suchen, die Gemeinden sind wichtige Partner.“

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