Müllentsorgung neu: Steirer-Streit
Städtebund hält Saubermacher-Müllentsorgung neu für rechtswidrig. Drohen Strafen für Bürger?
Die Firma Saubermacher hat ein neues MüllentsorgungsModell auf den Markt gebracht: Über die Marke Wastebox können Private spezielle Container oder Behälter für die Abfallentsorgung online bestellen. Die Behälter werden – kostenpflichtig – geliefert und wieder abgeholt. Sie eignen sich für verschiedene Abfallstoffe, und genau bei diesem Thema spießt es sich. Die Gemeinden vermu- ten, dass ihnen das Entsorgungsgeschäft abgegraben wird – und dass gewisse Materialien von Privaten nicht über Saubermacher entsorgt werden dürfen.
Die Landesgruppe Steiermark des Städtebundes informierte via Mail Kommunen und Bürgermeister des Landes – mit äußerst brisanten Aussagen: Die „Vorgehensweise Saubermachers“sei „unserer Ansicht nach in der Steiermark aus den folgenden Gründen rechtswidrig“. Es heißt in dem Schreiben dann sogar: „Bürger/innen, die ihre Abfälle gem. § 4 Abs. 4 StAWG nicht der zuständigen Gemeinde oder dem von ihr beauftragten Unternehmen zuführen, begehen eine Verwaltungsstraftat. Diese ist nach § 18 Abs. 1 StAWG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 € bedroht.“
Außerdem seien negative Auswirkungen auf die Gemeinden zu befürchten: „Gemeinden bzw. Abfallwirtschaftsverbände verlieren verwertbare Stoffe . . . Trotzdem müssen sie die Infrastruktur erhalten, an der nun im großen Stil vorbeigesammelt werden soll.“Und: „Tatsächlich wird zum einen außer Acht gelassen, dass die angebotenen Leistungen mit den jährlichen Abfallgebühren meistens schon vollständig abgedeckt sind.“Der Städtebund rät sogar zu einem Untersagungsbescheid.
Alexandra Loidl, Referatsleiterin im Grazer Umweltamt für Abfallwirtschaftscontrolling, erklärt, „dass auf der WasteboxHomepage auch die Entsorgung von Restmüll (heißt dort „stressfrei“) und Sperrmüll („Gerümpel und Altwaren“) angeboten“wer- de. Eine Sammlung dieser Abfälle ohne Auftrag der jeweiligen Gemeinde widerspreche aber bestimmten gesetzlichen Vorgaben.
„Ein Missverständnis“
Bei Saubermacher zeigt man sich irritiert und spricht von einem „Missverständnis“. Das „Missverständnis“beziehe sich wohl auf jene Abfallstoffe, die man bei Privaten einsammle – es handle sich um Stoffe, die man schon immer entsorgt habe. Nur der Vertriebsweg über das Internet sei neu. Der Wastebox-Service sei absolut rechtskonform, heißt es. „Unser Service in diesem Bereich besteht bereits seit Jahrzehnten, jetzt kann man eben über das Internet buchen“, erklärt Bernadette Triebl von Saubermacher. Was die rechtliche Einschätzung aus Graz betrifft: „Das sehen wir anders, wir haben auch Rechtsgutachten eingeholt“, erklärt sie. Und: „Ich bin verwundert. Es gab Gespräche über unser Projekt, auch mit Vertretern der öffentlichen Hand. Wir werden neue Gespräche suchen, die Gemeinden sind wichtige Partner.“