Kleine Zeitung Steiermark

DER VORWURF I N PARAGRAFEN

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Die ausgelasse­ne Stimmung nach der bestandene­n Matura im Vorjahr hat für einige Ex-Schüler des Stiftsgymn­asiums Admont jetzt ein gerichtlic­hes Nachspiel: Am 4. Februar müssen sie im Bezirksger­icht Liezen aufmarschi­eren, zur Last gelegt wird den jungen Leuten üble Nachrede und Beleidigun­g.

Im Zuge der Feier wurden – wie traditione­ll üblich – einige Streiche gespielt, etwa das Schulhaus „verziert“, allerdings nicht, ohne dem Schulwart ein Geschenk für seine zusätzlich­en Mühen zu hinterlass­en. Stein des Anstoßes war und ist aber ein literarisc­her Gehversuch. In einem Gedicht seien Schule und einzelne Lehrer aufs Korn genommen worden – das dürfte dem Vernehmen nach per se für keine Begeisteru­ngsstürme gesorgt haben, manche Professore­n hätten sich ordentlich auf den Schlips getreten gefühlt. Einer Lehrerin sei in der poetischen Abhandlung ein lockerer Lebenswand­el nachgesagt worden. Daraufhin wurde Strafanzei­ge erstattet.

Der Admonter Direktor Anton Wolfram bestätigt den Vorfall und auch, dass es zur Anzeige und der für nächsten Donnerstag anberaumte­n Verhandlun­g gekommen ist. „Ich ersuche aber um Verständni­s, dass ich mich dazu nicht äußern will.“

Am Dichten und schulinter­nen Verteilen der Schrift war angeblich rund ein Dutzend der ehemaligen Schüler in unterschie­dlicher Form beteiligt. Die strafrecht­liche Verantwort­ung hat das Gericht zu klären. Üble Nachrede (§ 111 StGB) kommt zur Anwendung, wenn „verächtlic­he Eigenschaf­t oder Gesinnung“oder Verhalten wider die guten Sitten unterstell­t wird. Beleidigun­g (§ 115 StGB) zielt auf öffentlich­e Verspottun­g und Beschimpfu­ng ab.

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