DER VORWURF I N PARAGRAFEN
Die ausgelassene Stimmung nach der bestandenen Matura im Vorjahr hat für einige Ex-Schüler des Stiftsgymnasiums Admont jetzt ein gerichtliches Nachspiel: Am 4. Februar müssen sie im Bezirksgericht Liezen aufmarschieren, zur Last gelegt wird den jungen Leuten üble Nachrede und Beleidigung.
Im Zuge der Feier wurden – wie traditionell üblich – einige Streiche gespielt, etwa das Schulhaus „verziert“, allerdings nicht, ohne dem Schulwart ein Geschenk für seine zusätzlichen Mühen zu hinterlassen. Stein des Anstoßes war und ist aber ein literarischer Gehversuch. In einem Gedicht seien Schule und einzelne Lehrer aufs Korn genommen worden – das dürfte dem Vernehmen nach per se für keine Begeisterungsstürme gesorgt haben, manche Professoren hätten sich ordentlich auf den Schlips getreten gefühlt. Einer Lehrerin sei in der poetischen Abhandlung ein lockerer Lebenswandel nachgesagt worden. Daraufhin wurde Strafanzeige erstattet.
Der Admonter Direktor Anton Wolfram bestätigt den Vorfall und auch, dass es zur Anzeige und der für nächsten Donnerstag anberaumten Verhandlung gekommen ist. „Ich ersuche aber um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern will.“
Am Dichten und schulinternen Verteilen der Schrift war angeblich rund ein Dutzend der ehemaligen Schüler in unterschiedlicher Form beteiligt. Die strafrechtliche Verantwortung hat das Gericht zu klären. Üble Nachrede (§ 111 StGB) kommt zur Anwendung, wenn „verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung“oder Verhalten wider die guten Sitten unterstellt wird. Beleidigung (§ 115 StGB) zielt auf öffentliche Verspottung und Beschimpfung ab.