Hohe Kosten für Kranke durch Billigmedikamente
Medikamentenkosten für chronisch Kranke sind mit zwei Prozent des Einkommens begrenzt; trotzdem zahlen viele horrende Summen.
Ich verdiene wenig, muss ein Bluthochdruck-Medikament nehmen, das für mich lebenswichtig ist, und bin trotzdem nicht von der Rezeptgebühr befreit“, beschwerte sich unser Leser Josef W. aus Osttirol. Und der Patient weiß auch, warum er keine Rückvergütung bekommt: „Die Kassenärzte erhalten offenbar den Auftrag, billige Medikamente zu verschreiben!“
Ob das tatsächlich so ist, bleibt dahingestellt; Tatsache sind aber die fatalen Auswirkungen von Medikamenten, die knapp unter der Rezeptgebühr von derzeit 5,70 Euro liegen, für chronisch Kranke: Diese kommen nämlich nicht in den Genuss der Deckelung für Medikamentenkosten von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens! Um diese Befreiung zu bekommen, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Zum einen müssen die Ausgaben für Rezeptgebühren eben die Zwei-ProzentGrenze übersteigen; zum ande- ren aber auf jeden Fall 38 Rezeptgebühren selbst bezahlt werden.
Doch Medikamente, die lebensnotwendig sind, liegen oft nur um fünf Cent unter der Gebühr; also „zählen“sie nicht! Für viele Betroffene entstehen dadurch horrende Kosten, obwohl diese begrenzt sein sollten.
Echte Rezeptgebühren
„Um eine Befreiung aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze zu erreichen, müssen zunächst echte Rezeptgebühren bezahlt werden. In den von Ihnen angesprochenen Fällen, in denen der Apothekenverkaufspreis unter der Rezeptgebühr liegt, werden aber die tatsächlichen Heilmittelkosten und keine Rezeptgebühren bezahlt. Der von den Versicherten entrichtete Preis scheint nicht auf unserem Rezeptgebührenkonto auf “, bestätigt Johannes Trauner von der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) das Problem und erklärt: Aus dem Thesenpapier des Hauptverbandes zur Änderung der Bedingungen für die Rezeptgebührenbefreiung „Da die derzeitige Gesetzeslage keinen Handlungsspielraum zulässt, finden diese Zahlungen leider keine Berücksichtigung!“
„Ob da die Abgeordneten bei der Beschlussfassung geschlafen haben?“, kritisiert der ebenfalls betroffene Hans J. und sieht darin eine Gesetzeslücke.
Konzeptpapier
Der Hauptverband der Versicherungsträger hat das Problem auch erkannt, evaluiert und Vorschläge für die Politik erarbeitet, wie uns Pressesprecher Dieter Holzweber mitteilte. Sollte der politische Wille dafür da sein, dass auf Kassenrezept verordnete Medikamente, deren Verkaufspreis unter der Rezeptgebühr liegt, zukünftig im Rezeptgebührenkonto mitberücksichtigt werden sollen, wären dafür „neben rechtlichen Änderungen auch Änderungen des ApothekerGesamtvertrages notwendig“, heißt es dazu im Konzept.
Einnahmenverluste
Und auch, was das in puncto Einnahmen heißen würde, wurde von den Experten ausgerechnet: „Für die Krankenversicherungsträger ist ein Einnahmenausfall in Höhe von 18 Millionen Euro zu erwarten.“Kosten für die technischen Adaptierungen im Bereich der Apotheken und Krankenversicherungsträger wären „derzeit nicht bezifferbar“. „Eine Umsetzung würde circa ein Jahr dauern“, steht abschließend im Papier des Hauptverbandes.