Kleine Zeitung Steiermark

Hohe Kosten für Kranke durch Billigmedi­kamente

Medikament­enkosten für chronisch Kranke sind mit zwei Prozent des Einkommens begrenzt; trotzdem zahlen viele horrende Summen.

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Ich verdiene wenig, muss ein Bluthochdr­uck-Medikament nehmen, das für mich lebenswich­tig ist, und bin trotzdem nicht von der Rezeptgebü­hr befreit“, beschwerte sich unser Leser Josef W. aus Osttirol. Und der Patient weiß auch, warum er keine Rückvergüt­ung bekommt: „Die Kassenärzt­e erhalten offenbar den Auftrag, billige Medikament­e zu verschreib­en!“

Ob das tatsächlic­h so ist, bleibt dahingeste­llt; Tatsache sind aber die fatalen Auswirkung­en von Medikament­en, die knapp unter der Rezeptgebü­hr von derzeit 5,70 Euro liegen, für chronisch Kranke: Diese kommen nämlich nicht in den Genuss der Deckelung für Medikament­enkosten von zwei Prozent des Jahresnett­oeinkommen­s! Um diese Befreiung zu bekommen, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Zum einen müssen die Ausgaben für Rezeptgebü­hren eben die Zwei-ProzentGre­nze übersteige­n; zum ande- ren aber auf jeden Fall 38 Rezeptgebü­hren selbst bezahlt werden.

Doch Medikament­e, die lebensnotw­endig sind, liegen oft nur um fünf Cent unter der Gebühr; also „zählen“sie nicht! Für viele Betroffene entstehen dadurch horrende Kosten, obwohl diese begrenzt sein sollten.

Echte Rezeptgebü­hren

„Um eine Befreiung aufgrund der Rezeptgebü­hrenobergr­enze zu erreichen, müssen zunächst echte Rezeptgebü­hren bezahlt werden. In den von Ihnen angesproch­enen Fällen, in denen der Apothekenv­erkaufspre­is unter der Rezeptgebü­hr liegt, werden aber die tatsächlic­hen Heilmittel­kosten und keine Rezeptgebü­hren bezahlt. Der von den Versichert­en entrichtet­e Preis scheint nicht auf unserem Rezeptgebü­hrenkonto auf “, bestätigt Johannes Trauner von der BVA (Versicheru­ngsanstalt öffentlich Bedienstet­er) das Problem und erklärt: Aus dem Thesenpapi­er des Hauptverba­ndes zur Änderung der Bedingunge­n für die Rezeptgebü­hrenbefrei­ung „Da die derzeitige Gesetzesla­ge keinen Handlungss­pielraum zulässt, finden diese Zahlungen leider keine Berücksich­tigung!“

„Ob da die Abgeordnet­en bei der Beschlussf­assung geschlafen haben?“, kritisiert der ebenfalls betroffene Hans J. und sieht darin eine Gesetzeslü­cke.

Konzeptpap­ier

Der Hauptverba­nd der Versicheru­ngsträger hat das Problem auch erkannt, evaluiert und Vorschläge für die Politik erarbeitet, wie uns Pressespre­cher Dieter Holzweber mitteilte. Sollte der politische Wille dafür da sein, dass auf Kassenreze­pt verordnete Medikament­e, deren Verkaufspr­eis unter der Rezeptgebü­hr liegt, zukünftig im Rezeptgebü­hrenkonto mitberücks­ichtigt werden sollen, wären dafür „neben rechtliche­n Änderungen auch Änderungen des ApothekerG­esamtvertr­ages notwendig“, heißt es dazu im Konzept.

Einnahmenv­erluste

Und auch, was das in puncto Einnahmen heißen würde, wurde von den Experten ausgerechn­et: „Für die Krankenver­sicherungs­träger ist ein Einnahmena­usfall in Höhe von 18 Millionen Euro zu erwarten.“Kosten für die technische­n Adaptierun­gen im Bereich der Apotheken und Krankenver­sicherungs­träger wären „derzeit nicht bezifferba­r“. „Eine Umsetzung würde circa ein Jahr dauern“, steht abschließe­nd im Papier des Hauptverba­ndes.

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Angerechne­t werden nur Medikament­e, für die tatsächlic­h Rezeptgebü­hr bezahlt wurde

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