Briten bringen Schwung in die
Zu Beginn des Februar verschickte Ratspräsident Donald Tusk einen Entwurf für die Verhandlungen mit den Briten. Manches erinnert an einen heimischen Sommerstreit.
Es war im Juni des vergangenen Jahres, als die britischen Ideen erstmals kursierten. Wer aus anderen EU-Staaten ins Land komme, solle nicht sofort die Vergünstigungen des nationalen Sozialsystems genießen dürfen, schlugen die Briten vor. Außerdem sollten Kinder, die daheimgeblieben waren, Beihilfen nur in der dort üblichen Höhe erhalten, also valorisiert.
In Österreich machte sich Außenminister Sebastian Kurz diese Gedanken zu eigen und signalisierte Unterstützung für die Vorschläge aus Großbritannien. Er argumentierte damals mit dem Schutz der Sozialsysteme und mit Gerechtigkeit. Wer in ein Sozialsystem nichts einbezahlt habe, solle auch nicht davon profitieren. Die Debatte in Österreich war bald beendet.
Die EU-Vorschläge
Wenn die Staats- und Regierungschefs am 18. und 19. Februar in Brüssel zusammentreffen werden, um über die Reformvorschläge der Briten und der Union zu debattieren, wird manches davon wieder auf dem Tisch liegen. Der Vorschlag der Briten, den Kurz im letzten Sommer unter- stützt hatte, findet sich in Korb vier über Sozialleistungen und Personenfreizügigkeit. Mitgliedsstaaten soll die Möglichkeit gegeben werden, Leistungen für Kinder, die in einem anderen Land leben, an die Lebenshaltungskosten in diesem Land zu koppeln. Derzeit sind sie gleich hoch wie die der Einheimischen.
Gravierender ist ein zweiter Punkt, der den Bezug von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus EU-Staaten generell neu regeln soll. Sollte „der Zustrom von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedsstaaten über eine längere Zeitperiode ein außergewöhnli- ches Ausmaß annehmen“, dann soll der Staat einen Schutzmechanismus in Kraft setzen dürfen. „Die Mitgliedsstaaten sollen ermächtigt werden“, heißt es in dem Entwurf, „den Bezug von Sozialleistungen durch neu zugezogene Arbeitskräfte für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vom Beginn der Beschäftigung an gerechnet zu beschränken.“
Gestufte Beschränkung
Diese Beschränkung sollte stufenweise erfolgen, „von einem anfänglich völligen Ausschluss“über eine stetig steigende Inklusion bis zur völligen Gleichstel- lung. Damit soll der „stetig wachsenden Verbindung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitsmarkt seines Gastlandes“Rechnung getragen werden.
In der Grundsatzerklärung zu den Themen Sozialleistungen und Bewegungsfreiheit weist das Papier auf die unterschiedlichen Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten hin. Diese Unterschiede führten dazu, dass „Arbeitskräfte von bestimmten Ländern angezogen würden, ohne dass dies die Konsequenz eines gut funktionierenden Marktes wäre“. Daher sei es „legitim“auf der Ebene der EU wie auch der Nationalstaaten,