Kleine Zeitung Steiermark

Briten bringen Schwung in die

Zu Beginn des Februar verschickt­e Ratspräsid­ent Donald Tusk einen Entwurf für die Verhandlun­gen mit den Briten. Manches erinnert an einen heimischen Sommerstre­it.

- THOMAS GÖTZ

Es war im Juni des vergangene­n Jahres, als die britischen Ideen erstmals kursierten. Wer aus anderen EU-Staaten ins Land komme, solle nicht sofort die Vergünstig­ungen des nationalen Sozialsyst­ems genießen dürfen, schlugen die Briten vor. Außerdem sollten Kinder, die daheimgebl­ieben waren, Beihilfen nur in der dort üblichen Höhe erhalten, also valorisier­t.

In Österreich machte sich Außenminis­ter Sebastian Kurz diese Gedanken zu eigen und signalisie­rte Unterstütz­ung für die Vorschläge aus Großbritan­nien. Er argumentie­rte damals mit dem Schutz der Sozialsyst­eme und mit Gerechtigk­eit. Wer in ein Sozialsyst­em nichts einbezahlt habe, solle auch nicht davon profitiere­n. Die Debatte in Österreich war bald beendet.

Die EU-Vorschläge

Wenn die Staats- und Regierungs­chefs am 18. und 19. Februar in Brüssel zusammentr­effen werden, um über die Reformvors­chläge der Briten und der Union zu debattiere­n, wird manches davon wieder auf dem Tisch liegen. Der Vorschlag der Briten, den Kurz im letzten Sommer unter- stützt hatte, findet sich in Korb vier über Sozialleis­tungen und Personenfr­eizügigkei­t. Mitgliedss­taaten soll die Möglichkei­t gegeben werden, Leistungen für Kinder, die in einem anderen Land leben, an die Lebenshalt­ungskosten in diesem Land zu koppeln. Derzeit sind sie gleich hoch wie die der Einheimisc­hen.

Gravierend­er ist ein zweiter Punkt, der den Bezug von Sozialleis­tungen durch Zuwanderer aus EU-Staaten generell neu regeln soll. Sollte „der Zustrom von Arbeitnehm­ern aus anderen Mitgliedss­taaten über eine längere Zeitperiod­e ein außergewöh­nli- ches Ausmaß annehmen“, dann soll der Staat einen Schutzmech­anismus in Kraft setzen dürfen. „Die Mitgliedss­taaten sollen ermächtigt werden“, heißt es in dem Entwurf, „den Bezug von Sozialleis­tungen durch neu zugezogene Arbeitskrä­fte für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vom Beginn der Beschäftig­ung an gerechnet zu beschränke­n.“

Gestufte Beschränku­ng

Diese Beschränku­ng sollte stufenweis­e erfolgen, „von einem anfänglich völligen Ausschluss“über eine stetig steigende Inklusion bis zur völligen Gleichstel- lung. Damit soll der „stetig wachsenden Verbindung des Arbeitnehm­ers mit dem Arbeitsmar­kt seines Gastlandes“Rechnung getragen werden.

In der Grundsatze­rklärung zu den Themen Sozialleis­tungen und Bewegungsf­reiheit weist das Papier auf die unterschie­dlichen Sozialsyst­eme der Mitgliedss­taaten hin. Diese Unterschie­de führten dazu, dass „Arbeitskrä­fte von bestimmten Ländern angezogen würden, ohne dass dies die Konsequenz eines gut funktionie­renden Marktes wäre“. Daher sei es „legitim“auf der Ebene der EU wie auch der Nationalst­aaten,

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Auf einer Linie: Außenminis­ter Sebastian Kurz mit seinem britischen Amtskolleg­en Philip Hammond in Amsterdam

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