Registrierkasse vor dem Höchstgericht
In einer Woche kommt es vor dem Verfassungsgerichtshof zur Anhörung steirischer Kläger.
WIEN/GRAZ. Es wird spannend. Nächsten Mittwoch kommt es am Verfassungsgerichtshof zum „Showdown“: Verhandelt werden die Verfassungsbeschwerden von drei steirischen Betrieben in ihrem Kampf gegen die Ausgestaltung der Registrierkassenpflicht. In einem Schreiben von VfGHPräsident Gerhart Holzinger werden die Unternehmer bzw. deren Rechtsvertretung für den 2. März ab 10.00 Uhr zur öffentlichen Verhandlung geladen. Wie berichtet, kämpfen eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein Taxiun- ternehmer und eine Tischlerei gegen die Registrierkassenpflicht.
Die drei Antragsteller monieren einen nachteiligen Eingriff auf das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Der finanzielle Aufwand, der durch das Gesetz auferlegt wurde, sei „unverhältnismäßig“, so der Vorwurf. Der Taxiunternehmer führt zudem an, dass ein Taxameter mit Registrierkassenfunktion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei. Bei der Verhandlung stehen drei Fra- gestellungen im Fokus: Warum werden für die Registrierkassenpflicht, die seit 1. Jänner 2016 gilt, die Umsätze von 2015 herangezogen? Welche Vor- oder Nachteile bietet eine Registrierkasse gegenüber einer konventionellen Einzelerfassung von Bareinnahmen (in Hinblick auf Kleinunternehmen bzw. bei geringen Barumsätzen, die nur knapp über der Grenze von 15.000 Euro liegen)? Zudem wird die Frage erörtert, welche Gründe für die Gleichstellung von Bankomatumsätzen mit Barumsätzen sprechen und warum Um- sätze mit Banküberweisungen nicht von der Registrierkassenpflicht erfasst werden? In der steirischen Wirtschaftskammer, die die Betriebe unterstützt, hofft man, dass die Registrierkassenpflicht in ihrer jetzigen Form aufgehoben wird, wie Hermann Talowski, Spartenobmann Gewerbe und Handwerk betont. Vor allem den Umstand, dass erst ab Mitte 2016 die technischen Sicherheitsanforderungen feststehen, haben WK-Präsident Josef Herk und Talowski wiederholt kritisiert.