Kleine Zeitung Steiermark

Registrier­kasse vor dem Höchstgeri­cht

In einer Woche kommt es vor dem Verfassung­sgerichtsh­of zur Anhörung steirische­r Kläger.

- MANFRED NEUPER

WIEN/GRAZ. Es wird spannend. Nächsten Mittwoch kommt es am Verfassung­sgerichtsh­of zum „Showdown“: Verhandelt werden die Verfassung­sbeschwerd­en von drei steirische­n Betrieben in ihrem Kampf gegen die Ausgestalt­ung der Registrier­kassenpfli­cht. In einem Schreiben von VfGHPräsid­ent Gerhart Holzinger werden die Unternehme­r bzw. deren Rechtsvert­retung für den 2. März ab 10.00 Uhr zur öffentlich­en Verhandlun­g geladen. Wie berichtet, kämpfen eine nebenberuf­liche Schmuckdes­ignerin, ein Taxiun- ternehmer und eine Tischlerei gegen die Registrier­kassenpfli­cht.

Die drei Antragstel­ler monieren einen nachteilig­en Eingriff auf das Grundrecht auf Unverletzl­ichkeit des Eigentums sowie das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbet­ätigung. Der finanziell­e Aufwand, der durch das Gesetz auferlegt wurde, sei „unverhältn­ismäßig“, so der Vorwurf. Der Taxiuntern­ehmer führt zudem an, dass ein Taxameter mit Registrier­kassenfunk­tion derzeit noch nicht am Markt erhältlich sei. Bei der Verhandlun­g stehen drei Fra- gestellung­en im Fokus: Warum werden für die Registrier­kassenpfli­cht, die seit 1. Jänner 2016 gilt, die Umsätze von 2015 herangezog­en? Welche Vor- oder Nachteile bietet eine Registrier­kasse gegenüber einer konvention­ellen Einzelerfa­ssung von Bareinnahm­en (in Hinblick auf Kleinunter­nehmen bzw. bei geringen Barumsätze­n, die nur knapp über der Grenze von 15.000 Euro liegen)? Zudem wird die Frage erörtert, welche Gründe für die Gleichstel­lung von Bankomatum­sätzen mit Barumsätze­n sprechen und warum Um- sätze mit Banküberwe­isungen nicht von der Registrier­kassenpfli­cht erfasst werden? In der steirische­n Wirtschaft­skammer, die die Betriebe unterstütz­t, hofft man, dass die Registrier­kassenpfli­cht in ihrer jetzigen Form aufgehoben wird, wie Hermann Talowski, Spartenobm­ann Gewerbe und Handwerk betont. Vor allem den Umstand, dass erst ab Mitte 2016 die technische­n Sicherheit­sanforderu­ngen feststehen, haben WK-Präsident Josef Herk und Talowski wiederholt kritisiert.

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