Kleine Zeitung Steiermark

Hunde dürfen nicht ans Bike gebunden werden

Rechtlich ist es nicht erlaubt, die Tierschutz-Expertin rät davon ab: Hunde am Fahrrad mitzuführe­n, mag praktisch sein, man sollte es aber dennoch unterlasse­n!

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Unser Leser ist täglich mit seinem Hund und dem Fahrrad, auf dem ein sogenannte­r „Dogrunner“befestigt ist, unterwegs. „Mit Feder und kurzem Leinenstüc­k am Rad rechts wird der Hund gezwungen, knapp am Rad parallel mitzulaufe­n. Dabei passe ich mich dem Tempo des Hundes an“, berichtet der Mann.

„Wie ich jetzt hörte, wäre dies nach der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) verboten, da das Anleinen von Tieren an Fahrzeugen nicht erlaubt ist“, erzählt der Tierfreund weiter. Was ihn aber unsicher macht: In einigen Foren gebe es dazu unterschie­dliche Meinungen und auch die Exekutive ist ihm bei seinen Ausflügen mit Zweirad und Vierbeiner schon begegnet: „Die Polizei hat mich noch nie darauf angesproch­en!“Auch die Tatsache, dass man den „Dogrunner“im Fachhandel erwerben könne, weist für den Leser auf Legalität hin. Ist das Ganze also doch erlaubt?

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug

„Unter den StVO-Begriff ,Fahrzeug‘ fallen nicht nur Kraftfahrz­euge, sondern auch Fahrräder. Daher ist die Bestimmung des § 99 Abs. 3 lit. f StVO grundsätzl­ich auch für das Anhängen von Tieren an Fahrrädern anzuwenden“, stellt Gabriele Zöscher vom ÖAMTC fest. Dass ein bestimmter Gegenstand am Markt erhältlich ist, bedeute nicht automatisc­h, dass es auch rechtlich in Ordnung sei, diesen zu verwenden, ergänzt die Verkehrsju­ristin.

Und auch vom Standpunkt des Tierschutz­es aus wird von der Verwendung dringend abgeraten: „Wenn der Hund vom Fahrrad aus bewegt wird, wird er unweigerli­ch zu einem rascheren – im Optimalfal­l gleichblei­benden – Tempo gezwungen. Dabei hat das Tier keine freie Wahl zwischen langsamere­m Tempo oder auch mal stehenzubl­eiben oder gar ein Stück zurückzula­ufen, um eine interessan­te Stelle zu beschnüffe­ln oder das Tempo selbst zu bestimmen, sondern der Hund wird zu einem schnellere­n Tempo gezwungen!“, erläutert Gertraud Odörfer von der Tierschutz­ombudsstel­le.

„Die Verwendung von Gerätschaf­ten wie dem „Dogrunner“, wobei der Hund an ein Fahrzeug angebunden ist und weder die Möglichkei­t hat sein eigenes Tempo zu wählen noch seinen natürliche­n Bedürfniss­en wie Kot- und Harnabsatz bzw. Schnüffeln nachzugehe­n, ist aus Sicht der Tierschutz­ombudsstel­le abzulehnen“, so die Tierärztin.

Mit einem lauffreudi­gen, gesunden Hund könne man selbst laufen, dazu brauche man kein Fahrrad. Dieses bringe dem Menschen den Vorteil, schneller von A nach B zu kommen und sich dabei weniger anzustreng­en. „Das natürliche Interesse des Hundes am Schnüffeln, Erkunden, anderen Hunden zu begegnen oder sich zu lösen, wird dadurch nicht befriedigt“, meint die Expertin.

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Experten raten: Selbst auch laufen, nicht fahren!
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