Prüft Schulstandorte
len (2012 bis 2015) eingeleitet hat, neigt sich nämlich langsam, aber sicher dem Ende zu. Konkret: Die Schüleranmeldungen vom 1. Oktober 2016 werden der Maßstab für die Zukunft kleiner Schulstandorte sein. „Während des laufenden Schuljahrs wird kein Standort geschlossen“, beruhigt Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ). Sie schließt aber genauso wenig aus, dass nach Prüfung aller Parameter und Alternativen weitere Gemeinden einen Auflassungsbescheid erhalten.
Die letzten Anmeldezahlen betrachtet, bewegen sich zwölf Volksschulen unter der steirischen Mindestanforderung von 20 Kindern pro Schule. Auch zwei Neue Mittelschulen (NMS) liegen unter dem Grenzwert von 70 Kindern (siehe Infobox). Rechnet man jene Schulen, die exakt auf oder knapp über die Grenzwerte kommen, dann herrscht bei mehr als 50 Volksschulen und bei neun Mittelschulen bald Diskussionsbedarf. Jedenfalls „wird zunächst der Stichtag 1. Oktober 2016 abgewartet“, bekräftigt man von Abteilungsseite.
Bevor die Tafel eingemottet wird, sind natürlich der (zumutbare) Schulweg, die Geburtenentwicklung, Gebäudezustand und nicht zuletzt die Kapazitäten der nächstgelegenen Schule zu beachten. Diese Faktoren sind ausschlaggebend, warum beispielsweise die Schule Wildalpen im entfernten Salzatal (Liezen) trotz anhaltend geringer Schülerzahlen praktisch keine Schließung zu befürchten hat.
Landesrätin Lackner versichert außerdem, im Fall der Fälle prüfen zu lassen, ob nicht eine Klasse eine gewisse Zeit extern weitergeführt werden kann. Oder ob ein Direktor nicht zwei Standorte übernehmen kann. Unterm Strich geht es um einen vertretbaren Aufwand und zumutbare Kosten. Und da muss die Steiermark früher als gedacht auf die „Budgetbremse“steigen und heuer zwei Prozent der beschlossenen Ausgaben (rund 110 Millionen Euro) einbehalten. Das ist für Bildungsreferentin Lackner trotz ihres großen Anteils am „Budgetkuchen“sehr schwierig. So macht der Nettoaufwand für Landeslehrer heuer zwar knapp 599 Millionen Euro aus. Der überwiegende Anteil davon kommt aber vom Bund, das Land selbst kann bei etwa 42 Millionen Euro den Rotstift ansetzen. Wobei: Die Schulerhalter, also die Gemeinden, wollen ebenso mitbestimmen. Nach der Gemeindereform haben 45 Kommunen eine Sprengeländerung beantragt, die Verfahren rund um Einzugsgebiet, Kostenaufteilung etc. dauern im Schnitt vier bis fünf Monate.