„Genehmigung dauert länger“
Anwältin Tatjana Dworak prognostiziert, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen in Zukunft noch komplizierter werden, obwohl das Gesetz gerade erst novelliert wurde.
In Stuttgart stoppte der Juchtenkäfer das Milliardenprojekt Bahnhof. Raufußhühner beeinflussten die Verfahren rund um die Windräder auf der steirischen und der Kärntner Seite der Koralm. Gefährden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) den Lebensraum der Wirtschaftstreibenden in Österreich? TATJANA DWORAK: Es gibt immer mehr UVP und UVP-Feststellungsverfahren und sie werden immer komplizierter. Es ist kaum noch möglich, solche komplexen Verfahren ohne rechtlichen Beistand durchzustehen. In den letzten Jahren wurde die Erlangung von Genehmigungen zunehmend erschwert, die Lage für Unternehmer wurde verschärft. Die EU und der Europäische Gerichtshof geben vieles vor, was sich oft nur schwer ins österreichische Recht implementieren lässt.
Wen trifft eine UVP? DWORAK: Sie kann in Industrie und Gewerbe jeden treffen: Einkaufs- zentren, Abfallverarbeiter, massekraftwerke.
Dauerbrenner sind . . . DWORAK: . . . in Kärnten das Stadion oder das geplante Heizwerk in Klagenfurt. In der Steiermark der Schnellstraßen-Lückenschluss zwischen Liezen und Radstadt.
Worauf müssen Projektwerber rber besonders achten? DWORAK: Sie müssen sich bewusstwusst sein, was auf sie zukommen kann. Es empfiehlt sich, vorher rechtchtlich alles abklären lassen und das Projekt zu optimieren. Und man muss einkalkulieren, dass es länger dauern könnte. Auch, uch, wenn ein Projekt für sich allein genommen nicht UVP-pflichtig ist, können sich Auswirkungen des Projekts mit jenen anderer überlagern. Wir sprechen von „Kumulierung“– Beispiele dafür sind die Auswirkungen von Verkehrsaufkommen oder Emissionen wie Lärm. Hier kann es nach einem Feststellungsverfahren dennoch zur UVP-Pflicht kom-
Bio- men. In diesem Bereich wurde das UVP-Gesetz gerade zum Teil novelliert.
Die wichtigsten Neuerungen? DWORAK: Laut Novelle wird den Nachbarn im Feststellungsverfahren nun ein Beschwerderecht gegen den erstinstanzlichen Bescheid eingeräumt. Dafür können sie im nachfolgenden Genehmigungsverfahren die UVP-Pflicht