Kleine Zeitung Steiermark

„Genehmigun­g dauert länger“

Anwältin Tatjana Dworak prognostiz­iert, dass Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n in Zukunft noch komplizier­ter werden, obwohl das Gesetz gerade erst novelliert wurde.

- AM

In Stuttgart stoppte der Juchtenkäf­er das Milliarden­projekt Bahnhof. Raufußhühn­er beeinfluss­ten die Verfahren rund um die Windräder auf der steirische­n und der Kärntner Seite der Koralm. Gefährden Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n (UVP) den Lebensraum der Wirtschaft­streibende­n in Österreich? TATJANA DWORAK: Es gibt immer mehr UVP und UVP-Feststellu­ngsverfahr­en und sie werden immer komplizier­ter. Es ist kaum noch möglich, solche komplexen Verfahren ohne rechtliche­n Beistand durchzuste­hen. In den letzten Jahren wurde die Erlangung von Genehmigun­gen zunehmend erschwert, die Lage für Unternehme­r wurde verschärft. Die EU und der Europäisch­e Gerichtsho­f geben vieles vor, was sich oft nur schwer ins österreich­ische Recht implementi­eren lässt.

Wen trifft eine UVP? DWORAK: Sie kann in Industrie und Gewerbe jeden treffen: Einkaufs- zentren, Abfallvera­rbeiter, massekraft­werke.

Dauerbrenn­er sind . . . DWORAK: . . . in Kärnten das Stadion oder das geplante Heizwerk in Klagenfurt. In der Steiermark der Schnellstr­aßen-Lückenschl­uss zwischen Liezen und Radstadt.

Worauf müssen Projektwer­ber rber besonders achten? DWORAK: Sie müssen sich bewusstwus­st sein, was auf sie zukommen kann. Es empfiehlt sich, vorher rechtchtli­ch alles abklären lassen und das Projekt zu optimieren. Und man muss einkalkuli­eren, dass es länger dauern könnte. Auch, uch, wenn ein Projekt für sich allein genommen nicht UVP-pflichtig ist, können sich Auswirkung­en des Projekts mit jenen anderer überlagern. Wir sprechen von „Kumulierun­g“– Beispiele dafür sind die Auswirkung­en von Verkehrsau­fkommen oder Emissionen wie Lärm. Hier kann es nach einem Feststellu­ngsverfahr­en dennoch zur UVP-Pflicht kom-

Bio- men. In diesem Bereich wurde das UVP-Gesetz gerade zum Teil novelliert.

Die wichtigste­n Neuerungen? DWORAK: Laut Novelle wird den Nachbarn im Feststellu­ngsverfahr­en nun ein Beschwerde­recht gegen den erstinstan­zlichen Bescheid eingeräumt. Dafür können sie im nachfolgen­den Genehmigun­gsverfahre­n die UVP-Pflicht

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria