Rezeptgebühren bringen Patientin in finanzielle Not
Schwer kranke Frau muss viel mehr für Medikamente zahlen, als sie eigentlich müsste. Gutschriftensystem führt zur Überschreitung der Zweiprozentgrenze.
Unsere Leserin ist chronisch krank, hatte einen Schlaganfall, etliche Operationen, sie ist Schmerzpatientin und insulinpflichtige Diabetikerin. Als Notstandshilfe-Bezieherin verfügt sie über ein jährliches Einkommen von exakt 10.891 Euro. Weil die Frau eine ganze Reihe Medikamente nehmen muss, schlägt sich das ziemlich auf ihr Budget nieder. Für sie und ähnliche Fälle wurde deshalb eine Begrenzung der rezeptpflichtigen Medikamente auf zwei Prozent des Jahreseinkommens festgelegt.
Dass gut gemeinte Verordnungen in der Praxis aber zu Problemen führen können, zeigt dieses Beispiel. Bei rund 217 Euro wäre die Grenze für unsere Leserin erreicht; dennoch hat sie im Vorjahr 61 Rezeptgebühren und somit 338 Euro bezahlt. Eine Rückzahlung wurde der Patientin verwehrt; die versprochene Gutschrift kann dauern. „Da ich heuer schon wieder 100 Euro bezahlt habe, wäre ich mit dem Guthaben aus dem Vorjahr schon wieder befreit! Können Sie mir helfen?“, bat die verzweifelte Frau.
Schnelle Hilfe
„Ich kann Ihrer Leserin nur empfehlen, die Anzahl der heuer bezahlten Rezeptgebühren zu beobachten. Mit einer Bestätigung der Apotheke über die bezahlten Gebühren können und werden wir den Befreiungszeitpunkt händisch im System vorgezogen ersichtlich machen“, versprach der Ombudsmann der GKK, Bernd Bauer, und erläuterte außerdem, woran es im System krankt.
Medikamente und bezahlte Rezeptgebühren würden von den Apotheken monatlich im Nachhinein abgerechnet. Die Verarbeitung innerhalb der Sozialversicherung benötige sechs bis acht, manchmal sogar zwölf Wochen. Daher sei eine tagesaktuelle Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze nicht möglich; und es komme gerade bei Versicherten, die viele Medikamente benöti- gen, dazu, dass sie noch Gebühren bezahlen, obwohl sie ihre Einkommensobergrenze bereits erreicht hätten.
Gutschrift im Folgejahr
„Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde österreichweit festgelegt, dass die zu viel bezahlten Rezeptgebühren nicht an die Versicherten ausbezahlt, sondern mittels Gutschrift im folgenden Jahr berücksichtigt werden“, erklärt Bauer.