Kleine Zeitung Steiermark

Rezeptgebü­hren bringen Patientin in finanziell­e Not

Schwer kranke Frau muss viel mehr für Medikament­e zahlen, als sie eigentlich müsste. Gutschrift­ensystem führt zur Überschrei­tung der Zweiprozen­tgrenze.

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Unsere Leserin ist chronisch krank, hatte einen Schlaganfa­ll, etliche Operatione­n, sie ist Schmerzpat­ientin und insulinpfl­ichtige Diabetiker­in. Als Notstandsh­ilfe-Bezieherin verfügt sie über ein jährliches Einkommen von exakt 10.891 Euro. Weil die Frau eine ganze Reihe Medikament­e nehmen muss, schlägt sich das ziemlich auf ihr Budget nieder. Für sie und ähnliche Fälle wurde deshalb eine Begrenzung der rezeptpfli­chtigen Medikament­e auf zwei Prozent des Jahreseink­ommens festgelegt.

Dass gut gemeinte Verordnung­en in der Praxis aber zu Problemen führen können, zeigt dieses Beispiel. Bei rund 217 Euro wäre die Grenze für unsere Leserin erreicht; dennoch hat sie im Vorjahr 61 Rezeptgebü­hren und somit 338 Euro bezahlt. Eine Rückzahlun­g wurde der Patientin verwehrt; die versproche­ne Gutschrift kann dauern. „Da ich heuer schon wieder 100 Euro bezahlt habe, wäre ich mit dem Guthaben aus dem Vorjahr schon wieder befreit! Können Sie mir helfen?“, bat die verzweifel­te Frau.

Schnelle Hilfe

„Ich kann Ihrer Leserin nur empfehlen, die Anzahl der heuer bezahlten Rezeptgebü­hren zu beobachten. Mit einer Bestätigun­g der Apotheke über die bezahlten Gebühren können und werden wir den Befreiungs­zeitpunkt händisch im System vorgezogen ersichtlic­h machen“, versprach der Ombudsmann der GKK, Bernd Bauer, und erläuterte außerdem, woran es im System krankt.

Medikament­e und bezahlte Rezeptgebü­hren würden von den Apotheken monatlich im Nachhinein abgerechne­t. Die Verarbeitu­ng innerhalb der Sozialvers­icherung benötige sechs bis acht, manchmal sogar zwölf Wochen. Daher sei eine tagesaktue­lle Berechnung der Rezeptgebü­hrenobergr­enze nicht möglich; und es komme gerade bei Versichert­en, die viele Medikament­e benöti- gen, dazu, dass sie noch Gebühren bezahlen, obwohl sie ihre Einkommens­obergrenze bereits erreicht hätten.

Gutschrift im Folgejahr

„Aus verwaltung­sökonomisc­hen Gründen wurde österreich­weit festgelegt, dass die zu viel bezahlten Rezeptgebü­hren nicht an die Versichert­en ausbezahlt, sondern mittels Gutschrift im folgenden Jahr berücksich­tigt werden“, erklärt Bauer.

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Die Apotheken rechnen die Rezeptgebü­hren einmal im Monat ab
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