Pension: Doch gleiches Recht beiZuverdienst
Statt der ursprünglich geplanten Verschärfung der Zuverdienstregelung für Pensionisten könnten Beschränkungen nun fallen. Für alle.
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) war am Dienstag für eine Überraschung gut. Nachdem sich seine Idee, künftig auch frühpensionierte Beamten bei Zuverdienst zur Kasse zu bitten, schwer in die Praxis umsetzen lassen dürfte, wird jetzt alles ganz anders. Die sogenannten Ruhensbestimmungen für Pensionisten könnten fallen. Dann dürften auch ASVG-Versicherte ohne Abschläge dazuverdienen, wenn sie vorzeitig in Pension gegangen sind. Bisher galt dieses Recht nur für Beamte. „Wenn schon etwas Neues, dann für alle gleich“, argumentiert Stöger.
Für die Wiedereinführung von Zuverdienstgrenzen auch für Beamte, wie sie Minister Stöger im Sinne einer Gleichstellung noch am Sonntag im „Kurier“vorgeschlagen hatte, wäre indes eine Zweidrittelmehrheit ment nötig.
Stöger schwenkt damit weitegehend auf die Position der ÖVP ein, dessen Sozialsprecher August Wöginger sich schon vorher für eine Abschaffung der Ruhensbestimmungen stark gemacht hatte. Eine vorsichtige Warnung kommt von Wirtschaftskammerpräsident Leitl. Bei Frühpensionen solle man keine überhasteten Schritte setzen. Eine zu liberale Regelung mache die Frühpension attraktiver, was dem Ziel eines höheren Pensionsantrittsalters zuwiderlaufe.
Stöger will bei den Verhandlungen in den nächsten Wochen andere Maßnahmen setzen, um Menschen länger im Arbeitsleben zu halten, etwa die Verschärfung des Kündigungsschutzes für ältere Mitarbeiter, was in der Wirtschaft auf Widerstand stoßen dürfte. Übergeordnetes Ziel
im
Parla- beider Parteien ist jedenfalls, das tatsächliche Pensionsantrittsalter in Richtung des gesetzlichen Pensionsalters zu erhöhen.
Schon nach dem Pensionsgipfel am 29. Februar, bei dem eine „Bestrafung“von ASVG-Pensionisten, die weiter berufstätig sind, herausgekommen war, hatte es von allen Seiten Kritik geha- gelt. Zuletzt meldete sich noch einmal Karl Blecha, Präsident der SP-Pensionisten, mit einem Schuss gegen Stöger zu Wort. Er wolle keine Ruhensbestimmungen, egal, in welchem Pensionsrecht. Wer bis 60 oder 65 gearbeitet habe und danach noch einer Tätigkeit nachgehen müsse, dürfe nicht bestraft werden.