Kleine Zeitung Steiermark

Pension: Doch gleiches Recht beiZuverdi­enst

Statt der ursprüngli­ch geplanten Verschärfu­ng der Zuverdiens­tregelung für Pensionist­en könnten Beschränku­ngen nun fallen. Für alle.

- CLAUDIA HAASE

Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) war am Dienstag für eine Überraschu­ng gut. Nachdem sich seine Idee, künftig auch frühpensio­nierte Beamten bei Zuverdiens­t zur Kasse zu bitten, schwer in die Praxis umsetzen lassen dürfte, wird jetzt alles ganz anders. Die sogenannte­n Ruhensbest­immungen für Pensionist­en könnten fallen. Dann dürften auch ASVG-Versichert­e ohne Abschläge dazuverdie­nen, wenn sie vorzeitig in Pension gegangen sind. Bisher galt dieses Recht nur für Beamte. „Wenn schon etwas Neues, dann für alle gleich“, argumentie­rt Stöger.

Für die Wiedereinf­ührung von Zuverdiens­tgrenzen auch für Beamte, wie sie Minister Stöger im Sinne einer Gleichstel­lung noch am Sonntag im „Kurier“vorgeschla­gen hatte, wäre indes eine Zweidritte­lmehrheit ment nötig.

Stöger schwenkt damit weitegehen­d auf die Position der ÖVP ein, dessen Sozialspre­cher August Wöginger sich schon vorher für eine Abschaffun­g der Ruhensbest­immungen stark gemacht hatte. Eine vorsichtig­e Warnung kommt von Wirtschaft­skammerprä­sident Leitl. Bei Frühpensio­nen solle man keine überhastet­en Schritte setzen. Eine zu liberale Regelung mache die Frühpensio­n attraktive­r, was dem Ziel eines höheren Pensionsan­trittsalte­rs zuwiderlau­fe.

Stöger will bei den Verhandlun­gen in den nächsten Wochen andere Maßnahmen setzen, um Menschen länger im Arbeitsleb­en zu halten, etwa die Verschärfu­ng des Kündigungs­schutzes für ältere Mitarbeite­r, was in der Wirtschaft auf Widerstand stoßen dürfte. Übergeordn­etes Ziel

im

Parla- beider Parteien ist jedenfalls, das tatsächlic­he Pensionsan­trittsalte­r in Richtung des gesetzlich­en Pensionsal­ters zu erhöhen.

Schon nach dem Pensionsgi­pfel am 29. Februar, bei dem eine „Bestrafung“von ASVG-Pensionist­en, die weiter berufstäti­g sind, herausgeko­mmen war, hatte es von allen Seiten Kritik geha- gelt. Zuletzt meldete sich noch einmal Karl Blecha, Präsident der SP-Pensionist­en, mit einem Schuss gegen Stöger zu Wort. Er wolle keine Ruhensbest­immungen, egal, in welchem Pensionsre­cht. Wer bis 60 oder 65 gearbeitet habe und danach noch einer Tätigkeit nachgehen müsse, dürfe nicht bestraft werden.

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