Kleine Zeitung Steiermark

Grob fahrlässig oder nicht? Das ist die Frage!

Handy fiel ins Waschbecke­n, weil Besitzer telefonier­te und sich währenddes­sen rasierte. Die Versicheru­ng sah darin grobe Fahrlässig­keit und weigerte sich, zu zahlen.

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Unverhofft kommt oft! Oder war das Malheur schon von Anfang an abzusehen? „Ich habe mein Samsung-Handy bei der Versicheru­ng Assona über den Telefonanb­ieter versichern lassen. Nun ist mir leider das Handy beim Rasieren in das Waschbecke­n gefallen“, berichtete unser Leser über sein Missgeschi­ck. Doch trotz Versicheru­ng scheint der Mann auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Er fragte nämlich: „Die Versicheru­ng meint, mein Verhalten wäre grob fahrlässig gewesen und will nicht bezahlen. Könnten Sie mir bitte sagen, ob diese Ablehnung gerechtfer­tigt ist?“

„Das Versicheru­ngsvertrag­sgesetz besagt lediglich: Der Versichere­r ist von der Verpflicht­ung zur Leistung frei, wenn der Versicheru­ngsnehmer den Versicheru­ngsfall vorsätzlic­h oder durch grobe Fahrlässig­keit herbeiführ­t. Was ,grob fahrlässig‘ ist, entscheide­n regelmäßig Gerichte. Die Beurteilun­g ist immer von den Umständen des Einzelfall­es abhängig“, erklärte dazu der Versicheru­ngsexperte Reinhard Jesenitsch­nig.

Auffallend­e Sorglosigk­eit

Grundsätzl­ich würden die Richter des OGH wiederkehr­end betonen, dass grobe Fahrlässig­keit dann vorliege, wenn „sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamste­n nie ganz vermeidbar­en Fahrlässig­keitshandl­ungen des täglichen Lebens als eine auf-

Unverhofft kommt oft! fallende Sorglosigk­eit heraushebt. Dabei wird ein Verhalten vorausgese­tzt, von dem der Handelnde wusste oder wissen musste, dass es geeignet ist, den Eintritt eines Schadens zu fördern. Die Schadenswa­hrscheinli­chkeit muss offenkundi­g so groß sein, dass es ohne Weiteres nahe liegt, zur Vermeidung eines Schadens ein anderes Verhalten als das tatsächlic­h geübte in Betracht zu ziehen“. „Ob das Verhalten Ihres Lesers als grob fahrlässig zu qua- lifizieren ist, will ich nicht endgültig beurteilen“, sagte Jesenitsch­nig, gab aber zu bedenken, dass eine Nassrasur erhöhte Konzentrat­ion erfordere, die Rutschgefa­hr durch nasse Hände erhöht und es sehr wahrschein­lich sei, dass das Handy, sollte es fallen, im wassergefü­llten Waschbecke­n landet. Der Experte versteht also die Ablehnung der Versicheru­ng.

Endgültige Klarheit könne aber nur eine Klage mit entspreche­ndem Kostenrisi­ko bringen. Mit neuen Versicheru­ngen können Motorradbe­sitzer sparen. Das hat das Vergleichs­portal www.durchblick­er.at errechnet. Bei größeren Bikes liegen die Preisunter­schiede zwischen günstigste­m und teuerstem Anbieter bei rund 70 Prozent bzw. mehr als 250 Euro im Jahr. Im Durchschni­tt konnten Biker mit einem Versicheru­ngswechsel die Kosten um 47 Euro senken.

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