Grob fahrlässig oder nicht? Das ist die Frage!
Handy fiel ins Waschbecken, weil Besitzer telefonierte und sich währenddessen rasierte. Die Versicherung sah darin grobe Fahrlässigkeit und weigerte sich, zu zahlen.
Unverhofft kommt oft! Oder war das Malheur schon von Anfang an abzusehen? „Ich habe mein Samsung-Handy bei der Versicherung Assona über den Telefonanbieter versichern lassen. Nun ist mir leider das Handy beim Rasieren in das Waschbecken gefallen“, berichtete unser Leser über sein Missgeschick. Doch trotz Versicherung scheint der Mann auf seinem Schaden sitzen zu bleiben. Er fragte nämlich: „Die Versicherung meint, mein Verhalten wäre grob fahrlässig gewesen und will nicht bezahlen. Könnten Sie mir bitte sagen, ob diese Ablehnung gerechtfertigt ist?“
„Das Versicherungsvertragsgesetz besagt lediglich: Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Was ,grob fahrlässig‘ ist, entscheiden regelmäßig Gerichte. Die Beurteilung ist immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig“, erklärte dazu der Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig.
Auffallende Sorglosigkeit
Grundsätzlich würden die Richter des OGH wiederkehrend betonen, dass grobe Fahrlässigkeit dann vorliege, wenn „sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auf-
Unverhofft kommt oft! fallende Sorglosigkeit heraushebt. Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wusste oder wissen musste, dass es geeignet ist, den Eintritt eines Schadens zu fördern. Die Schadenswahrscheinlichkeit muss offenkundig so groß sein, dass es ohne Weiteres nahe liegt, zur Vermeidung eines Schadens ein anderes Verhalten als das tatsächlich geübte in Betracht zu ziehen“. „Ob das Verhalten Ihres Lesers als grob fahrlässig zu qua- lifizieren ist, will ich nicht endgültig beurteilen“, sagte Jesenitschnig, gab aber zu bedenken, dass eine Nassrasur erhöhte Konzentration erfordere, die Rutschgefahr durch nasse Hände erhöht und es sehr wahrscheinlich sei, dass das Handy, sollte es fallen, im wassergefüllten Waschbecken landet. Der Experte versteht also die Ablehnung der Versicherung.
Endgültige Klarheit könne aber nur eine Klage mit entsprechendem Kostenrisiko bringen. Mit neuen Versicherungen können Motorradbesitzer sparen. Das hat das Vergleichsportal www.durchblicker.at errechnet. Bei größeren Bikes liegen die Preisunterschiede zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter bei rund 70 Prozent bzw. mehr als 250 Euro im Jahr. Im Durchschnitt konnten Biker mit einem Versicherungswechsel die Kosten um 47 Euro senken.