Kleine Zeitung Steiermark

Muss ein Schüler einer Lehrerin die Hand geben?

Eine Ärztin kämpft gegen die Abberufung eines Islam-Lehrers. Die Bildungsmi­nisterin wird reagieren müssen.

- VON MENSCH ZU MENSCH CARINA KERSCHBAUM­ER

Zwei Seiten lang ist der Brief einer Muslimin und Ärztin der Meduni Wien. Ein offener Brief, der sich gegen die Abberufung eines Islam-Lehrers richtet. Er wurde vom Religionsu­nterricht abgezogen, weil er Kolleginne­n nicht die Hand geben wollte. „Aus Respekt vor der eigenen Frau“, schreibt die Ärztin. Seine Schüler sollen ihn geschätzt und 6000 Unterschri­ften gesammelt haben.

Bleibt die Frage, ob ein Muslim, der einer Frau die Hand verweigert, sie damit diskrimini­ert. Eine Frage, die Österreich­s Schulbehör­den und die neue Bildungsmi­nisterin klar werden beantworte­n müssen. Kann ein muslimisch­er Schüler oder Lehrer verpflicht­et sein, einer Frau die Hand zu geben? Muss einzeln geprüft werden, ob Respekt und Schamgefüh­l der Grund für die Verweigeru­ng sind oder ob sie Ausdruck eines politische­n Islam ist? Die Islamische Glaubensge­meinschaft meint, ein verweigert­er Handschlag könne nie Grund einer Abberufung sein. Mag sein. Der Handschlag ist aber auch Teil der Kultur dieses Landes und damit ein Ausdruck der Integratio­nswilligke­it. Sollte er deshalb nicht vor allem an Schulen muslimisch­en Mitbürgern als ein Zeichen des gegenseiti­gen Respekts vermittelt werden? Steht also nun hinter der Abberufung eines Händeverwe­igerers

Dversteckt­er Rassismus oder ist es eine nötige Sanktion, weil da traditione­lle Sitten eines Landes offen abgelehnt werden? ie Verfassung­srichter haben einmal nüchtern festgestel­lt, es bleibe stets dem Einzelnen überlassen, die Hand zu reichen oder nicht. In Geschäften oder Ämtern mag dies zutreffen. Bei Schulen mit Sicherheit nicht. Da wird die Regierung Klartext sprechen müssen – in welche Richtung auch immer. Sie erreichen die Autorin unter

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