Muss ein Schüler einer Lehrerin die Hand geben?
Eine Ärztin kämpft gegen die Abberufung eines Islam-Lehrers. Die Bildungsministerin wird reagieren müssen.
Zwei Seiten lang ist der Brief einer Muslimin und Ärztin der Meduni Wien. Ein offener Brief, der sich gegen die Abberufung eines Islam-Lehrers richtet. Er wurde vom Religionsunterricht abgezogen, weil er Kolleginnen nicht die Hand geben wollte. „Aus Respekt vor der eigenen Frau“, schreibt die Ärztin. Seine Schüler sollen ihn geschätzt und 6000 Unterschriften gesammelt haben.
Bleibt die Frage, ob ein Muslim, der einer Frau die Hand verweigert, sie damit diskriminiert. Eine Frage, die Österreichs Schulbehörden und die neue Bildungsministerin klar werden beantworten müssen. Kann ein muslimischer Schüler oder Lehrer verpflichtet sein, einer Frau die Hand zu geben? Muss einzeln geprüft werden, ob Respekt und Schamgefühl der Grund für die Verweigerung sind oder ob sie Ausdruck eines politischen Islam ist? Die Islamische Glaubensgemeinschaft meint, ein verweigerter Handschlag könne nie Grund einer Abberufung sein. Mag sein. Der Handschlag ist aber auch Teil der Kultur dieses Landes und damit ein Ausdruck der Integrationswilligkeit. Sollte er deshalb nicht vor allem an Schulen muslimischen Mitbürgern als ein Zeichen des gegenseitigen Respekts vermittelt werden? Steht also nun hinter der Abberufung eines Händeverweigerers
Dversteckter Rassismus oder ist es eine nötige Sanktion, weil da traditionelle Sitten eines Landes offen abgelehnt werden? ie Verfassungsrichter haben einmal nüchtern festgestellt, es bleibe stets dem Einzelnen überlassen, die Hand zu reichen oder nicht. In Geschäften oder Ämtern mag dies zutreffen. Bei Schulen mit Sicherheit nicht. Da wird die Regierung Klartext sprechen müssen – in welche Richtung auch immer. Sie erreichen die Autorin unter