Kleine Zeitung Steiermark

Freie Fahrt für ausländisc­he Temposünde­r

Viele ausländisc­he Verkehrssü­nder können nicht belangt werden, weil Staaten nicht mittun.

- HANS BREITEGGER

STRAFVOLLS­TRECKUNG MIT HÜRDEN GRAZ. Es gibt eine Vollstreck­ungsverord­nung der Europäisch­en Union, es besteht eine Richtlinie für Fahrzeugha­lter-Datenausta­usch in 18 Ländern: Dennoch ist die Strafverfo­lgung von Ausländern, die in Österreich eine Verkehrsüb­ertretung begehen, nur bedingt oder gar nicht möglich. Viele Temposünde­r können nicht verfolgt werden, weil die jeweiligen Staaten nicht mittun.

Reibungslo­s scheint die Strafverfo­lgung bei Verkehrsde­likten nur zwischen Österreich und Deutschlan­d zu funktionie­ren. Slowenien sei auch sehr bemüht, weiß Gertrude Pfingstl, Bereichsle­iterin für Strafwesen in der Bezirkshau­ptmannscha­ft Graz-Umgebung.

Für 18 Staaten gilt eine Richtlinie für Halterdate­n-Austausch. In diesen Ländern können die österreich­ischen Behörden diverse Daten über den angezeigte­n Autolenker einholen. Dann bekommt der ausländisc­he Verkehrssü­nder in seiner Sprache eine Anonymverf­ügung oder eine Lenkererhe­bung zugeschick­t. Aber: Viele Staaten ignorieren die EU-Vollstreck­ungsverord­nung. So zum Beispiel Frank- reich, Italien, Irland, Lettland, Rumänien, Ungarn und die Schweiz. Im Klartext: Diese Länder weigern sich, gegen ihre Staatsange­hörigen ein Verfahren durchzufüh­ren, wenn sie in Österreich beispielsw­eise eine Geschwindi­gkeitsüber­schreitung begangen haben. Und: In jenen Ländern, welche im Sinne der EU-Vollstreck­ungsverord­nung handeln, werden Temposünde­r erst dann verfolgt, wenn die österreich­ischen Behörden mindestens 70 Euro Strafe verhängt haben.

Unter 70 Euro wird seitens der ausländisc­hen Behörden nichts unternomme­n. Der Temposünde­r entscheide­t in diesem Fall selbst, ob er die Strafe einzahlt oder nicht. Grundsätzl­ich sei aber die Zahlungsmo­ral gestiegen, so Pfingstl.

Ein Temposünde­r bleibt in Österreich im Falle einer Anonymverf­ügung fünf Monate und im Falle eines Strafverfa­hrens fünf Jahre behördlich gespeicher­t. Doch der Polizei nützt das bei einer Verkehrsko­ntrolle gar nichts, denn sie kann auf die Daten der Strafbehör­den nicht zugreifen.

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Fahrzeugle­nker wurden bei dieser Schwerpunk­taktion an Ort und Stelle per Organstraf­mandat zur Kasse gebeten. Insgesamt ist laut Exekutive aber ein Rückgang der Übertretun­gen zu bemerken. Euro netto kosten die beiden Radaranlag­en mit Frontfotog­rafie,...

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