Kleine Zeitung Steiermark

Gericht sucht Schuld an falscher Spritze

Grazer Unternehme­r starb an falsch verabreich­ter Spritze. Heute stehen drei Ärzte vor Gericht.

- ALFRED LOBNIK

GRAZ. Nach etwas mehr als einem Monat Pause wird heute im Straflande­sgericht Graz der Prozess gegen drei Ärzte fortgesetz­t. Eine Neurologin hatte im Rahmen einer Chemothera­pie an der Hämatologi­e des Unikliniku­ms einem Patienten eine Spritze ins Rückenmark statt in die Vene verabreich­t. Ihr wird fahrlässig­e Tötung unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen vorgeworfe­n, denn der Patient, ein prominente­r Grazer Unternehme­r, starb kurz darauf an den Folgen.

Der zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschie­dene Abteilungs­leiter und sein Nachfolger sind ebenfalls angeklagt, weil sie es verabsäumt hätten, Vorkehrung­en zu treffen, um diese fatale Verwechslu­ng zu vermeiden. Alle drei Angeklagte­n haben sich nicht schuldig bekannt.

Die Ärztin gab am ersten Verhandlun­gstag an, sie habe die Medikament­e nicht gekannt, ihr sei die Fieberkurv­e mit den Angaben zum Patienten nicht vorgelegen und sie habe sich auf einen Assis- tenzarzt der Hämatologi­e verlassen. Das veranlasst­e Richterin Julia Riffel zur etwas ungläubige­n Frage: „Sie lesen das Etikett nicht, auf dem die Verabreich­ungsform steht, und verlassen sich auf einen Assistenza­rzt in Ausbildung?“Darauf hatte die Angeklagte keine befriedige­nde Antwort. Der Rechtsvert­reter der Familie des Opfers kritisiert­e mit scharfen Worten den „Versuch, Schuld abzuwälzen“.

Zutage kam auch, dass der Patient als „stationär“geführt wur- de, obwohl die Chemothera­pie ambulant verabreich­t werden sollte. Die Verteidige­rin der Neurologin, Karin Prutsch, hat nunmehr einen Zeugen beantragt, der belegen soll, dass auf den Scheinen, mit denen die Neurologen für Rückenmark­sinjektion­en angeforder­t wurden, die Mittel und ihre Verabreich­ungsart üblicherwe­ise nicht vermerkt waren.

Heute könnte das Urteil fallen. Neben Zeugen müssen auch die drei Sachverstä­ndigen noch gehört werden.

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