Gericht sucht Schuld an falscher Spritze
Grazer Unternehmer starb an falsch verabreichter Spritze. Heute stehen drei Ärzte vor Gericht.
GRAZ. Nach etwas mehr als einem Monat Pause wird heute im Straflandesgericht Graz der Prozess gegen drei Ärzte fortgesetzt. Eine Neurologin hatte im Rahmen einer Chemotherapie an der Hämatologie des Uniklinikums einem Patienten eine Spritze ins Rückenmark statt in die Vene verabreicht. Ihr wird fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen, denn der Patient, ein prominenter Grazer Unternehmer, starb kurz darauf an den Folgen.
Der zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedene Abteilungsleiter und sein Nachfolger sind ebenfalls angeklagt, weil sie es verabsäumt hätten, Vorkehrungen zu treffen, um diese fatale Verwechslung zu vermeiden. Alle drei Angeklagten haben sich nicht schuldig bekannt.
Die Ärztin gab am ersten Verhandlungstag an, sie habe die Medikamente nicht gekannt, ihr sei die Fieberkurve mit den Angaben zum Patienten nicht vorgelegen und sie habe sich auf einen Assis- tenzarzt der Hämatologie verlassen. Das veranlasste Richterin Julia Riffel zur etwas ungläubigen Frage: „Sie lesen das Etikett nicht, auf dem die Verabreichungsform steht, und verlassen sich auf einen Assistenzarzt in Ausbildung?“Darauf hatte die Angeklagte keine befriedigende Antwort. Der Rechtsvertreter der Familie des Opfers kritisierte mit scharfen Worten den „Versuch, Schuld abzuwälzen“.
Zutage kam auch, dass der Patient als „stationär“geführt wur- de, obwohl die Chemotherapie ambulant verabreicht werden sollte. Die Verteidigerin der Neurologin, Karin Prutsch, hat nunmehr einen Zeugen beantragt, der belegen soll, dass auf den Scheinen, mit denen die Neurologen für Rückenmarksinjektionen angefordert wurden, die Mittel und ihre Verabreichungsart üblicherweise nicht vermerkt waren.
Heute könnte das Urteil fallen. Neben Zeugen müssen auch die drei Sachverständigen noch gehört werden.