Kleine Zeitung Steiermark

Die Radfahrer sind im Recht

Auf Bundes- und Landesstra­ßen haben Profiradfa­hrer gerade Hochsaison. Obwohl das Gesetz eindeutig ist, sorgt das Nebeneinan­derfahren der Radler oft für Auseinande­rsetzungen.

- KARINA HARTWEGER

Gefährlich­e Überholman­över, Hupkonzert­e und genervte Autofahrer sind Normalprog­ramm für den steirische­n Radprofi Christoph Strasser. Seinem Frust machte er kürzlich mit einem Facebook-Post Luft, und der führte zu heftigen Diskussion­en. Trainingsf­ahrten auf Bundesund Landesstra­ßen gehören zu Strassers Alltag. Oft fahren er und seine Kollegen dabei nebeneinan­der. Vielen Autofahrer­n ist genau das ein Dorn im Auge.

Radler im Straßenver­kehr stellen für einige ein Gefahrenpo­tenzial dar – dabei werden nicht selten die Nerven weggeschmi­ssen und die guten Manieren vergessen: „Teilweise kurbeln Autofahrer das Fenster hinunter und beschimpfe­n uns. Auch gefährlich­e Szenen sind keine Seltenheit“, erzählt Strasser. Was nur wenige Autofahrer wissen: Zu Trainingsz­wecken dürfen Profiradfa­hrer mit dem Rennrad nebeneinan­der auf der Straße fahren – auch wenn sich daneben ein Radweg befindet. Geregelt ist das in der Straßenver­kehrsordnu­ng, Paragraf 68. „Rennradfah­rer haben eine Sonderstel­lung im Straßenver­kehr. Jedoch muss das Rad als Rennrad und die Fahrt als offizielle Trainingsf­ahrt definiert sein“, sagt Leo Josefus von der Landespoli­zeidirekti­on.

Der Profisport­ler wollte sich mit seinem Post nicht auf dieses Recht versteifen. Ihm ist es wichtig, dass alle Straßenver­kehrsteiln­ehmer aufeinande­r Rücksicht nehmen. „Jeder, der am Rad sitzt, muss sich in die Situation des Autofahrer­s denken und ebenso umgekehrt. Das Nebeneinan­derfahren muss der Verkehrssi­tuation angepasst werden“, sagt Strasser.

Trotzdem ist es für Autofahrer teilweise unverständ­lich, warum Profis nicht die Radwege benutzen oder einfach hintereina­nderfahren. „Beim Hintereina­nderfahren hat aufgrund des Windschatt­ens nur der vordere Fahrer den Trainingse­ffekt. Die Radwege sind für ein Training, bei dem man mit bis zu 40 Sachen unterwegs ist, nicht ausgericht­et. Außerdem wäre es auf einem Radweg, der auch von Kindern und älteren Leuten benutzt wird, nicht weniger gefährlich“, erklärt Strasser.

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„Rennradfah­rer haben eine Sonderstel­lung im Straßenver­kehr“, bestätigt auch die Polizei. Im Bild Radprofi Christoph Strasser
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