Fataler Fehler mit tödlicher
Zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe wird die Ärztin verurteilt, die eine Spritze verwechselte, woran ein Grazer Unternehmer starb. Freisprüche für die Mitangeklagten.
Sie haben sämtliche Sorg faltsnormen missachtet. Sie sind als Fachärztin verantwortlich, nicht irgendein Assistenzarzt.“
Für den eindeutigeren Teil in diesem Prozess ist der Gerichtsmediziner zuständig: Der Grazer Geschäftsmann, dem im Dezember 2013 ein chemotherapeutisches Mittel ins Rückenmark injiziert wurde anstatt in die Vene, starb an „Multiorgan- versagen“. Trotz Vorerkrankungen wie Leukämie und Herzschwäche ist klar: „Der Tod ist kausal zur Gabe des Mittels eingetreten.“
Schwieriger ist die Klärung der Frage, wer für diesen Tod verantwortlich ist: die Neurologin, die als fachkundige Konsiliarärztin auf der Hämatologie die Spritze ins Rückenmark gesetzt hat? Sie allein? Oder gemeinsam mit dem mitangeklagten früheren Abteilungsleiter der Hämatologie und seinem Nachfolger? Ihnen wird vorgeworfen, bis zum tödlichen Zwischenfall keine geeigneten Vorkehrungen getroffen zu haben, um solche Verwechslungen auszuschließen.
Die Angeklagte bekräftigte am gestrigen zweiten Verhandlungstag ihre Verantwortung: Sie hätte sich darauf verlassen müssen, Richterin Julia Riffel begründet das Urteil dass die Medikamente von der Anstaltsapotheke freigegeben und von den Hämatologen geprüft waren. Zusätzlich habe sie einen Assistenzarzt der Hämatologie gefragt. „Und ich musste davon ausgehen, dass dort keine Spritze liegen darf, die nicht ins Rückenmark injiziert werden darf.“Deshalb habe sie die Etiket- ten der Spritzen auch gar nicht gelesen. „Eigenverantwortung ist Ihnen bekannt?“, fragt der Anwalt des Ex-Abteilungsleiters.
Ein zweiter Neurologe, der solche Spritzen verabreichte, sagt aus und verteidigt seine Kollegin: „Das hätte jedem passieren können. Mir auch.“Die Organisation des Ablaufs auf der Hämatologie sei „suboptimal“gewesen. Die Etiketten der Spritzen habe er zu 80 Prozent gelesen, zu 100 Prozent sei das aber aufgrund der Arbeitsumstände gar nicht möglich. „Das ist nicht gerade vertrauenerweckend“, stellt Richterin Julia Riffel fest.
Chemotherapien seien so komplex, erklärt der Neurologe weiter, dass er sich fallweise nicht auskenne. Die Angaben zu den Patienten und Medikamenten seien zudem oft lückenhaft oder