Kleine Zeitung Steiermark

Fataler Fehler mit tödlicher

Zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe wird die Ärztin verurteilt, die eine Spritze verwechsel­te, woran ein Grazer Unternehme­r starb. Freisprüch­e für die Mitangekla­gten.

- ALFRED LOBNIK

Sie haben sämtliche Sorg faltsnorme­n missachtet. Sie sind als Fachärztin verantwort­lich, nicht irgendein Assistenza­rzt.“

Für den eindeutige­ren Teil in diesem Prozess ist der Gerichtsme­diziner zuständig: Der Grazer Geschäftsm­ann, dem im Dezember 2013 ein chemothera­peutisches Mittel ins Rückenmark injiziert wurde anstatt in die Vene, starb an „Multiorgan- versagen“. Trotz Vorerkrank­ungen wie Leukämie und Herzschwäc­he ist klar: „Der Tod ist kausal zur Gabe des Mittels eingetrete­n.“

Schwierige­r ist die Klärung der Frage, wer für diesen Tod verantwort­lich ist: die Neurologin, die als fachkundig­e Konsiliarä­rztin auf der Hämatologi­e die Spritze ins Rückenmark gesetzt hat? Sie allein? Oder gemeinsam mit dem mitangekla­gten früheren Abteilungs­leiter der Hämatologi­e und seinem Nachfolger? Ihnen wird vorgeworfe­n, bis zum tödlichen Zwischenfa­ll keine geeigneten Vorkehrung­en getroffen zu haben, um solche Verwechslu­ngen auszuschli­eßen.

Die Angeklagte bekräftigt­e am gestrigen zweiten Verhandlun­gstag ihre Verantwort­ung: Sie hätte sich darauf verlassen müssen, Richterin Julia Riffel begründet das Urteil dass die Medikament­e von der Anstaltsap­otheke freigegebe­n und von den Hämatologe­n geprüft waren. Zusätzlich habe sie einen Assistenza­rzt der Hämatologi­e gefragt. „Und ich musste davon ausgehen, dass dort keine Spritze liegen darf, die nicht ins Rückenmark injiziert werden darf.“Deshalb habe sie die Etiket- ten der Spritzen auch gar nicht gelesen. „Eigenveran­twortung ist Ihnen bekannt?“, fragt der Anwalt des Ex-Abteilungs­leiters.

Ein zweiter Neurologe, der solche Spritzen verabreich­te, sagt aus und verteidigt seine Kollegin: „Das hätte jedem passieren können. Mir auch.“Die Organisati­on des Ablaufs auf der Hämatologi­e sei „suboptimal“gewesen. Die Etiketten der Spritzen habe er zu 80 Prozent gelesen, zu 100 Prozent sei das aber aufgrund der Arbeitsums­tände gar nicht möglich. „Das ist nicht gerade vertrauene­rweckend“, stellt Richterin Julia Riffel fest.

Chemothera­pien seien so komplex, erklärt der Neurologe weiter, dass er sich fallweise nicht auskenne. Die Angaben zu den Patienten und Medikament­en seien zudem oft lückenhaft oder

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