Katzeprovozierte Hundzu einer Sachbeschädigung
Fremde Katzen müssen auf eigenem Grund geduldet werden. Selbst wenn durch sie ein Schaden verursacht wird, hat man kein Recht, ihn ersetzt zu bekommen.
Der Hund unseres Nachbarn hasst Katzen!“, schickt unsere Leserin voraus, bevor sie ihr Problem schildert. Ihr jüngster Kater habe sich letzte Woche auf das Grundstück des Nachbarn begeben. Der Hund ihm nach, es wurden Mülltonnen umgeworfen. „Als mein Katerchen über die abgestellten Autos flitzte, ist der Hund hinterher und hat an zwei Fahrzeugen erhebliche Lackschäden verursacht“, berichtet die Tierfreundin weiter.
Nun verlange der Nachbar von der Katzenbesitzerin, dass sie für die Schäden aufkommt. „Wir haben bei unserer Versicherung nachgefragt, die Haftpflicht bezahlt das nicht. Müssen wir nun selbst zahlen?“, fragt die Frau.
Katzenpersonal
„Von Katzen wird gesagt, dass sie sich uns Menschen zu ihrem Pläsier halten und uns als ihr Personal ansehen. Es gibt kaum ein Tier mit mehr Freiheitsdrang, das mit uns Menschen zusammenlebt. Das wissen alle Katzenliebhaber!“, erklärt der Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man als Grundeigentümer das Eindringen fremder Katzen dulden müsse, noch dazu wenn sie – ihrem Frauerl oder Herrl zuliebe – das Katzenklo aufs fremde Grundstück verlegen und damit Eigentumsrechte des Nachbarn beeinflussen.
Die Frage wurde kürzlich vom Höchstgericht entschieden: Man muss! Katzen sind Tiere, die sich nicht auf ein bestimmtes Grundstück einschränken oder durch Zäune am Verlassen des Grundstückes hindern lassen, jedenfalls nicht mit zumutbaren Maßnahmen. Außerdem ist es am Land ortsüblich, Katzen frei herumlaufen zu lassen, hieß es sinngemäß in der Begründung.
Diese Rechtslage gilt auch für unseren konkreten Fall. „Ihrer Leserin würde nur dann ein Vorwurf zu machen sein, wenn sie ihre Katze nicht ordnungsgemäß verwahrt hätte, was aber nicht der Fall war. Sie muss daher für den Schaden nicht eintreten“, ist Jesenitschnig überzeugt.
Schäden sind versichert
Laut dem Experten sind Schäden durch Kleintiere (dazu gehören auch Katzen) im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversichert. Bei einem Verschulden der Besitzer zahlt die Versicherung. Die Haftpflicht- im Rahmen der Haushaltsversicherung erfüllt aber nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte ab.
„Sollte der Nachbar weiterhin auf seinem Begehren nach Schadenersatz bestehen, wäre von Ihrer Leserin jedenfalls schriftliche Meldung an ihre Haushaltsversicherung zu erstatten, damit sie im Falle einer Klage durch den Nachbarn von ihrer Versicherung einen Anwalt beigestellt erhält“, rät der Versicherungsfachmann.