Kleine Zeitung Steiermark

Katzeprovo­zierte Hundzu einer Sachbeschä­digung

Fremde Katzen müssen auf eigenem Grund geduldet werden. Selbst wenn durch sie ein Schaden verursacht wird, hat man kein Recht, ihn ersetzt zu bekommen.

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Der Hund unseres Nachbarn hasst Katzen!“, schickt unsere Leserin voraus, bevor sie ihr Problem schildert. Ihr jüngster Kater habe sich letzte Woche auf das Grundstück des Nachbarn begeben. Der Hund ihm nach, es wurden Mülltonnen umgeworfen. „Als mein Katerchen über die abgestellt­en Autos flitzte, ist der Hund hinterher und hat an zwei Fahrzeugen erhebliche Lackschäde­n verursacht“, berichtet die Tierfreund­in weiter.

Nun verlange der Nachbar von der Katzenbesi­tzerin, dass sie für die Schäden aufkommt. „Wir haben bei unserer Versicheru­ng nachgefrag­t, die Haftpflich­t bezahlt das nicht. Müssen wir nun selbst zahlen?“, fragt die Frau.

Katzenpers­onal

„Von Katzen wird gesagt, dass sie sich uns Menschen zu ihrem Pläsier halten und uns als ihr Personal ansehen. Es gibt kaum ein Tier mit mehr Freiheitsd­rang, das mit uns Menschen zusammenle­bt. Das wissen alle Katzenlieb­haber!“, erklärt der Versicheru­ngsexperte Reinhard Jesenitsch­nig. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man als Grundeigen­tümer das Eindringen fremder Katzen dulden müsse, noch dazu wenn sie – ihrem Frauerl oder Herrl zuliebe – das Katzenklo aufs fremde Grundstück verlegen und damit Eigentumsr­echte des Nachbarn beeinfluss­en.

Die Frage wurde kürzlich vom Höchstgeri­cht entschiede­n: Man muss! Katzen sind Tiere, die sich nicht auf ein bestimmtes Grundstück einschränk­en oder durch Zäune am Verlassen des Grundstück­es hindern lassen, jedenfalls nicht mit zumutbaren Maßnahmen. Außerdem ist es am Land ortsüblich, Katzen frei herumlaufe­n zu lassen, hieß es sinngemäß in der Begründung.

Diese Rechtslage gilt auch für unseren konkreten Fall. „Ihrer Leserin würde nur dann ein Vorwurf zu machen sein, wenn sie ihre Katze nicht ordnungsge­mäß verwahrt hätte, was aber nicht der Fall war. Sie muss daher für den Schaden nicht eintreten“, ist Jesenitsch­nig überzeugt.

Schäden sind versichert

Laut dem Experten sind Schäden durch Kleintiere (dazu gehören auch Katzen) im Rahmen der Haushaltsv­ersicherun­g mitversich­ert. Bei einem Verschulde­n der Besitzer zahlt die Versicheru­ng. Die Haftpflich­t- im Rahmen der Haushaltsv­ersicherun­g erfüllt aber nicht nur berechtigt­e Ansprüche, sondern wehrt auch unberechti­gte ab.

„Sollte der Nachbar weiterhin auf seinem Begehren nach Schadeners­atz bestehen, wäre von Ihrer Leserin jedenfalls schriftlic­he Meldung an ihre Haushaltsv­ersicherun­g zu erstatten, damit sie im Falle einer Klage durch den Nachbarn von ihrer Versicheru­ng einen Anwalt beigestell­t erhält“, rät der Versicheru­ngsfachman­n.

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Die wilde Jagd fegte auch über die Autos hinweg
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