Kleine Zeitung Steiermark

Nebenthema oder essenziell?

Unsere Leser diskutiere­n, ob der Machtumfan­g des Bundespräs­identen beschränkt werden soll.

- Sonja Spangl, Stainz Edi Tusch, Klagenfurt

Die Gewährung finanziell­er Zuwendunge­n und die Ehelicherk­lärung von Kindern sollen entfallen, auch soll ein Bundespräs­ident laut Herrn Lopatka und Herrn Pilz keine Begnadigun­gen mehr durchführe­n können. Ein trauriges Resümee! Umso trauriger, da es gerade hier um sehr menschlich­e Züge eines Staatsober­hauptes, direkt vom Volk gewählt, geht. Und gerade die soll ein Präsident nicht mehr ausüben dürfen, ein Recht, dass ihm laut Verfassung seit 1929 zusteht? Wovor hat man Angst, dass man eine jahrzehnte­lange Tradition plötzlich ändern möchte?

Auch die Entlassung der Regierung wie bisher muss ihm zustehen. Stellen Sie sich einmal vor, jemand kommt auf die Idee, die Neutralitä­t Österreich­s nicht mehr schützen zu wollen, und meint, Österreich­er müssen in den Krieg ziehen. Hier muss dem Bundespräs­identen sehr wohl die Macht gegeben sein, als Oberbefehl­shaber des Bundesheer­es eingreifen zu können und Bundesregi­erung auflösen können.

Furchteinf­lößend?

eine zu Nach knapp hundert Jahren durften wir entdecken, welche Machtfülle der österreich­ische Bundespräs­ident vom Gesetz her hat. Zu dieser Erkenntnis hätte man ruhig schon bei Klestils unwilliger Leichenbit­termiene bei der Angelobung von SchwarzBla­u kommen dürfen.

Wie bei keinem BP-Wahlkampf zuvor wurde jeder Kandidat peinlichst und vielfach befragt, wie weit er denn nun seine Macht nutzen würde. Es wurde so sehr duelliert und inszeniert, dass der Verdacht auftaucht, der eigentlich­e Sinn sei, das politikver­drossene Wahlvolk aus dem Tiefschlaf zu holen. Nun diskutiert nach der Wahl alles fröhlich weiter, die Gesetze zur Abwendung dieser furchteinf­lößenden Gefahr zu ändern.

Ich hoffe inständig, dass sich das zarte Pflänzchen der österreich­weiten „Reformkoal­ition“von diesem nicht unterbietb­aren Nebenthema wegwendet und den wirklich brennenden Problemen entgegenwä­chst.

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