Nebenthema oder essenziell?
Unsere Leser diskutieren, ob der Machtumfang des Bundespräsidenten beschränkt werden soll.
Die Gewährung finanzieller Zuwendungen und die Ehelicherklärung von Kindern sollen entfallen, auch soll ein Bundespräsident laut Herrn Lopatka und Herrn Pilz keine Begnadigungen mehr durchführen können. Ein trauriges Resümee! Umso trauriger, da es gerade hier um sehr menschliche Züge eines Staatsoberhauptes, direkt vom Volk gewählt, geht. Und gerade die soll ein Präsident nicht mehr ausüben dürfen, ein Recht, dass ihm laut Verfassung seit 1929 zusteht? Wovor hat man Angst, dass man eine jahrzehntelange Tradition plötzlich ändern möchte?
Auch die Entlassung der Regierung wie bisher muss ihm zustehen. Stellen Sie sich einmal vor, jemand kommt auf die Idee, die Neutralität Österreichs nicht mehr schützen zu wollen, und meint, Österreicher müssen in den Krieg ziehen. Hier muss dem Bundespräsidenten sehr wohl die Macht gegeben sein, als Oberbefehlshaber des Bundesheeres eingreifen zu können und Bundesregierung auflösen können.
Furchteinflößend?
eine zu Nach knapp hundert Jahren durften wir entdecken, welche Machtfülle der österreichische Bundespräsident vom Gesetz her hat. Zu dieser Erkenntnis hätte man ruhig schon bei Klestils unwilliger Leichenbittermiene bei der Angelobung von SchwarzBlau kommen dürfen.
Wie bei keinem BP-Wahlkampf zuvor wurde jeder Kandidat peinlichst und vielfach befragt, wie weit er denn nun seine Macht nutzen würde. Es wurde so sehr duelliert und inszeniert, dass der Verdacht auftaucht, der eigentliche Sinn sei, das politikverdrossene Wahlvolk aus dem Tiefschlaf zu holen. Nun diskutiert nach der Wahl alles fröhlich weiter, die Gesetze zur Abwendung dieser furchteinflößenden Gefahr zu ändern.
Ich hoffe inständig, dass sich das zarte Pflänzchen der österreichweiten „Reformkoalition“von diesem nicht unterbietbaren Nebenthema wegwendet und den wirklich brennenden Problemen entgegenwächst.