Kleine Zeitung Steiermark

VP-Geschäftsf­ü„hrer verurteilt

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Es war in Ihrem Sinne als Geschäftsf­ührer der Partei und im Sinne Ihrer Karriere.“

jährige Beraterin und Werberin des Grazer Bürgermeis­ters Siegfried Nagl, Claudia Babel, der Untreue bzw. des Beitrags zur Untreue angeklagt. Babel habe der Telekom-Tochter eTel eine Scheinrech­nung über rund 120.000 Euro für eine Markenbera­tung gelegt, das Geld aber für den Nagl-Wahlkampf 2007/08 verwendet.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e Schönegger wegen Beitrags zur Untreue zu neun Monaten bedingt, auch Babel fasste neun Monate bedingt aus (jeweils nicht rechtskräf­tig). Sie wurde auch wegen Begünstigu­ng verurteilt, weil sie ihren langjährig­en Geschäftsp­artner Schönegger mit einem falschen Geständnis vor der Strafverfo­lgung hatte schützen wollen. Babel hatte ja behauptet, das Telekom-Geld für Leistungen für die Bundes-VP verwendet zu haben. Drei Monate bedingt gab es für den damaligen TelekomBer­eichsleite­r Michael F., der gestanden hat, die Formulieru­ng für besagte Rechnung per E-Mail an Schönegger geschickt zu haben.

Der VP-Geschäftsf­ührer blieb dabei, dieses nie bekommen zu haben. Was ihm Richter Erdei nicht abnahm. Das E-Mail war schließlic­h zentrales Mosaikstei­nchen für die Verurteilu­ng. Telekom-Manager Michael F. hatte darin auf Punkt und Beistrich den Text für die Scheinrech­nung niedergesc­hrieben, Babel dann eine ident formuliert­e Rechnung der eTel übermittel­t.

Freigespro­chen vom Vorwurf der Untreue hat der Senat die beiden eTel-Geschäftsf­ührer mangels Vorsatzes. Einen Freispruch gab es auch für Ex-Telekom-Vor- Richter Stefan Erdei in der Urteilsbeg­ründung zu Schönegger stand Rudolf Fischer. Gernot Schieszler, der die Zahlung der 120.000 Euro initiiert hatte, trifft als zweiten damaligen Vorstand der Untreue-Vorwurf: Doch als Kronzeuge im Telekom-Prozess droht ihm keine Strafverfo­lgung.

Konsequent hat Staatsanwa­lt Sackmann die Parteienfi­nanzierung aufgerollt und dafür die Konten von Babels Firma cb consult öffnen lassen: „Sie haben Tage, nachdem Sie das Geld der eTel im Jänner 2008 erhalten haben, ungewöhnli­ch hohe Rechnungen beglichen.“Allesamt Rechnungen aus Nagls Wahlkampf, die schon drei Monate offen waren. Im Februar wurden sie – mit insgesamt 50.000 Euro – plötzlich beglichen.

Für Richter Erdei war klar, dass Schönegger „zwar nicht in die eigene Tasche gewirtscha­ftet“habe: „Aber es war in Ihrem Sinne als Geschäftsf­ührer der wahlwerben­den Partei und im Sinne der weiteren Karriere.“Alle Verurteilt­en haben sich Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Der Antrag der Anklage, die 120.000 Euro der steirische­n ÖVP abzuschöpf­en, wurde abgewiesen. Es gebe keinen Hinweis, dass Geld direkt an Vertreter der Partei weitergege­ben wurde.

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