VP-Geschäftsfü„hrer verurteilt
Es war in Ihrem Sinne als Geschäftsführer der Partei und im Sinne Ihrer Karriere.“
jährige Beraterin und Werberin des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl, Claudia Babel, der Untreue bzw. des Beitrags zur Untreue angeklagt. Babel habe der Telekom-Tochter eTel eine Scheinrechnung über rund 120.000 Euro für eine Markenberatung gelegt, das Geld aber für den Nagl-Wahlkampf 2007/08 verwendet.
Das Schöffengericht verurteilte Schönegger wegen Beitrags zur Untreue zu neun Monaten bedingt, auch Babel fasste neun Monate bedingt aus (jeweils nicht rechtskräftig). Sie wurde auch wegen Begünstigung verurteilt, weil sie ihren langjährigen Geschäftspartner Schönegger mit einem falschen Geständnis vor der Strafverfolgung hatte schützen wollen. Babel hatte ja behauptet, das Telekom-Geld für Leistungen für die Bundes-VP verwendet zu haben. Drei Monate bedingt gab es für den damaligen TelekomBereichsleiter Michael F., der gestanden hat, die Formulierung für besagte Rechnung per E-Mail an Schönegger geschickt zu haben.
Der VP-Geschäftsführer blieb dabei, dieses nie bekommen zu haben. Was ihm Richter Erdei nicht abnahm. Das E-Mail war schließlich zentrales Mosaiksteinchen für die Verurteilung. Telekom-Manager Michael F. hatte darin auf Punkt und Beistrich den Text für die Scheinrechnung niedergeschrieben, Babel dann eine ident formulierte Rechnung der eTel übermittelt.
Freigesprochen vom Vorwurf der Untreue hat der Senat die beiden eTel-Geschäftsführer mangels Vorsatzes. Einen Freispruch gab es auch für Ex-Telekom-Vor- Richter Stefan Erdei in der Urteilsbegründung zu Schönegger stand Rudolf Fischer. Gernot Schieszler, der die Zahlung der 120.000 Euro initiiert hatte, trifft als zweiten damaligen Vorstand der Untreue-Vorwurf: Doch als Kronzeuge im Telekom-Prozess droht ihm keine Strafverfolgung.
Konsequent hat Staatsanwalt Sackmann die Parteienfinanzierung aufgerollt und dafür die Konten von Babels Firma cb consult öffnen lassen: „Sie haben Tage, nachdem Sie das Geld der eTel im Jänner 2008 erhalten haben, ungewöhnlich hohe Rechnungen beglichen.“Allesamt Rechnungen aus Nagls Wahlkampf, die schon drei Monate offen waren. Im Februar wurden sie – mit insgesamt 50.000 Euro – plötzlich beglichen.
Für Richter Erdei war klar, dass Schönegger „zwar nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet“habe: „Aber es war in Ihrem Sinne als Geschäftsführer der wahlwerbenden Partei und im Sinne der weiteren Karriere.“Alle Verurteilten haben sich Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Antrag der Anklage, die 120.000 Euro der steirischen ÖVP abzuschöpfen, wurde abgewiesen. Es gebe keinen Hinweis, dass Geld direkt an Vertreter der Partei weitergegeben wurde.