Kleine Zeitung Steiermark

Therme in Bad Gleichenbe­rg wird verkauft

Ex-Eigentümer Hans Peter Haselstein­er: „Keine emotionale Bindung aufgebaut.“

- MARKUS ZOTTLER

BAD GLEICHENBE­RG. Das steirische Vulkanland bleibt ein heißer Boden für Investoren. Nun verkauft Hans Peter Haselstein­ers Familien-Privatstif­tung die Therme Bad Gleichenbe­rg. „Ja, das ist bereits passiert. Auch, weil es nicht zu meinen Kerngeschä­ften gehörte“, bestätigt der Bauunterne­hmer und Risikokapi­talgeber der Kleinen Zeitung telefonisc­h. Zudem habe ein „langer Rechtsstre­it“mit dem Immobilien­tycoon Reinhard Hohenberg – 2008 war man noch gemeinsam mit Ex-MagnaManag­er Siegfried Wolf und Gesundheit­sökonom Christian Köck als engagierte Investoren­gruppe aufgetrete­n – an den Nerven gezehrt. Haselstein­er heute: „Ich konnte keine emotionale Bindung aufbauen.“

Als Käufer der Therme tritt ein Konsortium rund um den Steirer Walter Schiefer auf. Dieser soll eine prominente Partnerin an Bord haben: Anita Müller, die Frau des deutschen Drogerieke­tten-Betreibers Erwin Müller. Sie hat sich ein geschäftli­ches Standbein im Gesundheit­sbereich aufgebaut. Den kolportier­ten Verkaufspr­eis von rund 20 Millionen Euro will Haselstein­er weder bestätigen noch dementiere­n. Hans Peter Haselstein­er MITTWOCH,

D8. JUNI 2016, SEITE 30 ie Arbeitsmar­ktstatisti­k ist gnadenlos: Wer nur einen Pflichtsch­ulabschlus­s hat, wird dreimal leichter arbeitslos. Mit einer „Ausbildung­spflicht bis 18 Jahre“will die Regierung diesen „schlechten Start ins Berufslebe­n“künftig vermeiden. Ab Herbst 2017 soll nämlich jeder unter 18- Jährige – so das Gesetz im Parlament mit einer Zweidritte­lmehrheit angenommen wird – weiter eine Ausbildung absolviere­n. Bis er 18 Jahre alt ist. „Man muss versuchen, den Kreislauf Bildungsab­bruch, Hilfsarbei­t und Arbeitslos­igkeit zu durchbrech­en“, sagt Bundeskanz­ler Christian Kern.

Wie das künftig funktionie­ren soll? Nach Ende der Pflichtsch­ule oder nach Abbruch einer Lehre haben Jugendlich­e fortan vier Monate Zeit, sich eine neue Ausbildung­sstelle zu suchen. „Diese Pflicht betrifft rund 5000 Jugendlich­e pro Jahrgang, die derzeit ihre Ausbildung abbrechen“, lässt So- zialminist­er Alois Stöger wissen. Geschieht in diesen vier Monaten nichts, gelten sie als Ausbildung­sabbrecher und eine speziell eingericht­ete Koordinier­ungsstelle greift ein. Diese Stellen spielen eine zentrale Rolle. Sie sollen die Jugendlich­en unterstütz­en, eine Berufsausb­ildung zu beginnen. Die Palette der Möglichkei­ten wurde von der Regierung breit definiert. Sozialmini­ster Alois Stöger

Lehre, AMS-Kurs, Schule

Als Ausbildung anerkannt werden eine betrieblic­he wie überbetrie­bliche Lehre, ein Schulbesuc­h oder Privatunte­rricht, AMS-Kurse und weitere in einem speziellen „Perspektiv­en- oder Betreuungs­plan“festgelegt­e Maßnahmen.

Wenn Jugendlich­e trotz Aufforderu­ng keine Ausbildung angehen, werden die Erziehungs­berechtigt­en zur Verantwort­ung gezogen. Ihnen drohen in weiterer Folge Geldstrafe­n in Höhe von 100 bis 500 Euro. Im Wiederholu­ngsfall sind gar bis zu 1000 Euro fällig. Doch Bestrafung stehe nicht im Vordergrun­d des Gesetzes, versichert Stöger und bezeichnet die

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