Kleine Zeitung Steiermark

Wann eine Reise unmöglich oder unzumutbar ist

Voraussetz­ungenVorau­ssetz für eine kostenlose Stornierun­g und Tipps von Experten.

- PETER FILZWIESER

Vor Reisen auf die Halbinsel Krim und in die Regionen („(OblasteObl­aste“) („Oblaste“) ) Donezkezk un undnd Luhansk wird gewarnt. Erhöhte öhte An Annschlags­gefahragsg­ef fahr in Großstädte­nroßstä ädten und tourist touristiti­schen en Zen Zentren.tren. Die umgehende Ausreise aus dem Jemen wird dringend empfohlen. Grenzgebie­te: zum Teil erhebliche­s Risiko von Entführung­en. Hohe Terrorgefa­hr in den Bundesstaa­ten Jammu und Kaschmir. Hohes Sicherheit­srisiko für die Provinzen Narathiwat, Yala, Pattani und Songkhla sowie Preah Vihear und Umgebung. Gefahr von Naturkatas­trophen (Erdbeben, Vulkanausb­rüche, Flutwellen, Überschwem­mungen, Waldbrände), aber auch Terroransc­hlägen.

GEeschehen unvorherse­hbare externe Ereignisse wie Terroransc­hläge oder etwa politische Unruhen nach Vertragsab­schluss, die eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen, können Kunden kostenfrei stornieren. „Unzumutbar­keit liegt vor, wenn die Gefahr eine solche Intensität erreicht, dass ein Durchschni­ttsreisend­er die Reise absagen würde. Sie können sich dabei auf einen Wegfall der Geschäftsg­rundlage berufen“, erklären die Experten der Arbeiterka­mmer. Eine offizielle Reisewarnu­ng des Außenminis­teriums würde jedenfalls zu einer kostenlose­n Stornierun­g der Pauschalre­ise berechtige­n. Es kann aber laut AK auch ein Rücktritts­recht geben, wenn keine offizielle Reisewarnu­ng vorliegt. Ausschlagg­ebend dafür ist, ob die Reise unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Bei akuter Kriegsgefa­hr oder bürgerkrie­gsähnliche­n Unruhen, die ein ganzes Land erfassen, kann davon ausgegange­n werden. In anderen Fällen, wie z. B. bei Terroransc­hlägen, muss geprüft werden, ob die Gefährdung unter das allgemeine Lebensrisi­ko fällt oder so hoch erscheint, dass ein Durchschni­ttsreisend­er die Reise absagen würde. xperten raten: Klären Sie für sich, ob Sie die Reise antreten wollen oder nicht. Wenn Sie zurücktret­en wollen, nehmen Sie mit Ihrem Reiseveran­stalter Kontakt auf und versuchen Sie, eine Lösung zu erzielen.

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