Kärntnerin soll nun Karenzgeld zurückzahlen
KLAGENFURT. Die Karenzzeit einer Kärntnerin hat rechtliche Nachwehen: Die Mutter soll mehr als 10.000 Euro Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen, weil sie nach einem Wohnungswechsel vergessen hat, ihr Baby umzumelden. Von Mitte Juni bis Ende November 2014 war der Bub somit an einer anderen Adresse gemeldet als seine Mutter. Als die „Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter“(BVA) das bemerkte, verlangte sie von der Betroffenen das Karenzgeld für die „falsch gemeldeten“Monate zu- rück. Die Mutter zog daraufhin vor Gericht. In erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt bekam sie recht. Die zweite Instanz am Oberlandesgericht Graz drehte das Urteil jedoch um.
Die Anwälte der Mutter wandten sich daraufhin an den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser äußerte Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen. Jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Zug. Erst danach wird der OGH ein endgültiges Urteil fällen, ob die Frau das Geld zurückzahlen muss.