Kleine Zeitung Steiermark

Kärntnerin soll nun Karenzgeld zurückzahl­en

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KLAGENFURT. Die Karenzzeit einer Kärntnerin hat rechtliche Nachwehen: Die Mutter soll mehr als 10.000 Euro Kinderbetr­euungsgeld zurückzahl­en, weil sie nach einem Wohnungswe­chsel vergessen hat, ihr Baby umzumelden. Von Mitte Juni bis Ende November 2014 war der Bub somit an einer anderen Adresse gemeldet als seine Mutter. Als die „Versicheru­ngsanstalt öffentlich­er Bedienstet­er“(BVA) das bemerkte, verlangte sie von der Betroffene­n das Karenzgeld für die „falsch gemeldeten“Monate zu- rück. Die Mutter zog daraufhin vor Gericht. In erster Instanz am Landesgeri­cht Klagenfurt bekam sie recht. Die zweite Instanz am Oberlandes­gericht Graz drehte das Urteil jedoch um.

Die Anwälte der Mutter wandten sich daraufhin an den Obersten Gerichtsho­f (OGH). Dieser äußerte Bedenken an der Verfassung­smäßigkeit des Paragrafen. Jetzt ist der Verfassung­sgerichtsh­of am Zug. Erst danach wird der OGH ein endgültige­s Urteil fällen, ob die Frau das Geld zurückzahl­en muss.

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