Kleine Zeitung Steiermark

Wahlanfech­tung als

In zahllosen Bezirken erfolgte Auszählung der Wahlkarten nicht nach Buchstaben des Gesetzes. Ob das für die Aufhebung reicht, ist allerdings fraglich.

- MICHAEL J UNGWIRTH

Ungewöhnli­cher Schritt des Verfassung­sgerichtsh­ofs: Um zeitgerech­t vor der Angelobung am 8. Juli ein Urteil über die von der FPÖ angestreng­te Wahlanfech­tung zu fällen, haben die Höchstrich­ter ihre Ter- minkalende­r freigescha­ufelt und alle öffentlich­en Verhandlun­gen, darunter die zum Kärntner Jagdgesetz oder zur Nationalba­nkpension, abgesetzt. Wie die Richter in dieser heiklen Causa weiter verfahren, ist offen – etwa ob einige der aufgeliste­ten Zeugen vernommen werden oder nicht. Unter Verwendung eines Van-derBellen-Zitats meint ein Beobachter: „Es wird arschknapp – zeitlich.“Schaffen es die Richter in der knapp bemessenen Frist nicht, übernimmt ein Dreigestir­n aus den Nationalra­tspräsiden­ten Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer die HofburgAge­nden.

Welchen Ausgang die höchst- richterlic­he Prüfung nimmt, ob die Klage satt abgeschmet­tert wird oder ob die Stichwahl wiederholt werden muss, wagt niemand vorherzusa­gen. Ein Rundruf unter Verfassung­sexperten zeigt, dass die Vorwürfe keine Lappalie darstellen. „Die Wahlbehörd­e muss in allen Phasen die Kontrolle über die Auszählung der Briefkarte­n besitzen“, so Verfassung­srechtler Bernd-Christian Funk. Ob die Anschuldig­ungen auf Fakten oder auf Verdächtig­ungen beruhen, wird die genaue Prüfung ergeben.

Steirisch-Kärntner Fälle

In der 152-seitigen Wahlanfech­tung, die der Kleinen Zeitung vor-

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