Wahlanfechtung als
In zahllosen Bezirken erfolgte Auszählung der Wahlkarten nicht nach Buchstaben des Gesetzes. Ob das für die Aufhebung reicht, ist allerdings fraglich.
Ungewöhnlicher Schritt des Verfassungsgerichtshofs: Um zeitgerecht vor der Angelobung am 8. Juli ein Urteil über die von der FPÖ angestrengte Wahlanfechtung zu fällen, haben die Höchstrichter ihre Ter- minkalender freigeschaufelt und alle öffentlichen Verhandlungen, darunter die zum Kärntner Jagdgesetz oder zur Nationalbankpension, abgesetzt. Wie die Richter in dieser heiklen Causa weiter verfahren, ist offen – etwa ob einige der aufgelisteten Zeugen vernommen werden oder nicht. Unter Verwendung eines Van-derBellen-Zitats meint ein Beobachter: „Es wird arschknapp – zeitlich.“Schaffen es die Richter in der knapp bemessenen Frist nicht, übernimmt ein Dreigestirn aus den Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer die HofburgAgenden.
Welchen Ausgang die höchst- richterliche Prüfung nimmt, ob die Klage satt abgeschmettert wird oder ob die Stichwahl wiederholt werden muss, wagt niemand vorherzusagen. Ein Rundruf unter Verfassungsexperten zeigt, dass die Vorwürfe keine Lappalie darstellen. „Die Wahlbehörde muss in allen Phasen die Kontrolle über die Auszählung der Briefkarten besitzen“, so Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Ob die Anschuldigungen auf Fakten oder auf Verdächtigungen beruhen, wird die genaue Prüfung ergeben.
Steirisch-Kärntner Fälle
In der 152-seitigen Wahlanfechtung, die der Kleinen Zeitung vor-