Kleine Zeitung Steiermark

Kein Prozess gegen Polizisten

Nach Misshandlu­ngsvorwürf­en: Staatsanwa­ltschaft klagt doch nicht an.

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EISENSTADT, WIEN. Der Silvestera­bend 2014 bleibt einer damals 47-jährigen Frau in schlechter Erinnerung: Nachdem sie an einer Tankstelle in Wien festgenomm­en worden war, erhob die Frau Misshandlu­ngsvorwürf­e gegen die Polizei. Im Wiener AKH diagnostiz­ierten die Ärzte unter anderem einen Steißbeinb­ruch, Prellungen von Schädel und Knie sowie Blutergüss­e. Zu einem Prozess wird es aber nicht kommen: Das Ermittlung­sverfahren gegen 19 Beschuldig­te wurde gestern eingestell­t, weil der für die An- klageerheb­ung notwendige Tatverdach­t fehle, begründete die Staatsanwa­ltschaft Eisenstadt.

Video reicht nicht aus

Eine Überwachun­gskamera hat die Festnahme an besagtem Silvestera­bend aufgezeich­net: Zu sehen ist, wie sich die Frau den Beamten nähert und mit ihnen diskutiert. Die Polizisten fordern sie auf, zu gehen. Sie bleibt. Beide Seiten schubsen, weitere Polizisten kommen hinzu und ziehen die Frau zur Seite, drücken sie auf den Boden. Was danach auf der 30 Minuten langen Aufnahme geschieht, ist nicht zu erkennen.

„Das Video selbst ist nur ein Beweismitt­el“, erklärt Koch. Und es reicht neben zahlreiche­n Vernehmung­en und Sachverstä­ndigenguta­chten offenbar nicht aus, Anklage zu erheben. Woher die Verletzung­en der Frau stammen, könne man „nicht mit letzter Sicherheit sagen“. Sie könnten auch von einem Sturz herrühren. Gegen die Frau selbst wird noch wegen Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt und schwerer Körperverl­etzung ermittelt.

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