Spielsucht: Jetzt werden alle Spielsalon-Mitarbeiter geschult
Land schickt Verordnung über „Umgang mit Spielsucht“in Begutachtung. Experten reagieren positiv.
GRAZ. Wer künftig in einem Automatenspielsalon arbeiten will, muss verpflichtend eine Schulung durchlaufen. Das sieht die Spielsucht-Verordnung vor, die Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) am Mittwoch zur Begutachtung ausgeschickt hat.
„Die Steiermark ist das erste Bundesland, das das macht“, sagt Heinz Drobesch von der zuständigen Landesabteilung.
Für Expertin Monika Lierzer von der Fachstelle Glücksspielsucht ist das Entscheidende, „dass die Schulungen von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden“. Das ist im Verordnungsentwurf explizit geregelt: Einrichtung und Vortragende „müssen organisa- torisch und finanziell unabhängig von Inhabern von Ausspielbewilligungen sein.“Klingt selbstverständlich, gängige Praxis bisher war aber, dass – wenn überhaupt – die Mitarbeiter intern geschult wurden.
Eine zweitägige Grundschulung (rechtliche Grundlagen, Früherkennung, Intervention) ist für alle verpflichtend, eine halbtägige vertiefende Schulung, die jährlich zu absolvieren ist, für jene, die im direkten Kontakt mit Spielern stehen.
Lierzers Fazit: „Das Erkennen von Suchtverhalten ist nicht das Problem, aber die Leute müssen wissen, wie sie damit umgehen und wo sie Betroffene hinschicken können.“