Familiefordert 255.000 Euro von der Kages
Keine außergerichtliche Einigung nach Babyverwechslung: Uniklinik sieht keine Hinweise für Schuld – für die Familie inakzeptabel.
Heuer deckte die Kleine Zeitung auf, dass es an der Uniklinik Graz 1990 womöglich eine Babyverwechslung gegeben hat: Evelin Grünwald und Tochter Doris erfuhren bei einer Blutspende von der Verwechslung und dass sie nicht verwandt sind. An der Uniklinik wurden dann DNA-Tests angeboten, um die Verwechslung aufzuklären (200 Babys wurden im fraglichen Zeitraum geboren) – aber es meldeten sich nur 30 Frauen und es gab keinen DNA-Treffer.
Jetzt wird die Babyverwechslung wohl vor Gericht enden. Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (Kages) lehnte die Forderungen der Familie – ein außergerichtlicher Schadenersatz in Form einer Schmerzensgeldzahlung von je 85.000 Euro für Mutter, Tochter und Vater – ab. Insgesamt geht es um 255.000 Euro.
Begründung: Der derzeit zur Verfügung stehende Kenntnisstand stelle „keine zivilrechtliche Haftungsgrundlage für eine außergerichtliche Schadensregulierung dar“, hieß es. Kurz zusammengefasst: Es gebe überhaupt keinen Hinweis, dass die Babyverwechslung tatsächlich an der Uniklinik geschehen sei.
„Nachdem eine Einigung außergerichtlich nicht möglich ist, werden wir zivilgerichtlich vorgehen“, erklärt der Rechtsanwalt der Familie, Anwalt Gunther Ledolter. Der Streitwert werde sich nicht ändern. „Was wichtig ist zu betonen: Der Familie geht es nicht um Millionen. Gerade für die Mutter ist die Situation inakzeptabel, dass behauptet wurde, das Kind könnte auch woanders vertauscht worden sein. Das kann sie zu 100 Prozent ausschließen.“Evelin Grünwald adoptierte inzwischen ihre Tochter – und Tochter Doris ist inzwischen selbst Mutter geworden.