Kleine Zeitung Steiermark

Familiefor­dert 255.000 Euro von der Kages

Keine außergeric­htliche Einigung nach Babyverwec­hslung: Uniklinik sieht keine Hinweise für Schuld – für die Familie inakzeptab­el.

- DIDI HUBMANN

Heuer deckte die Kleine Zeitung auf, dass es an der Uniklinik Graz 1990 womöglich eine Babyverwec­hslung gegeben hat: Evelin Grünwald und Tochter Doris erfuhren bei einer Blutspende von der Verwechslu­ng und dass sie nicht verwandt sind. An der Uniklinik wurden dann DNA-Tests angeboten, um die Verwechslu­ng aufzukläre­n (200 Babys wurden im fraglichen Zeitraum geboren) – aber es meldeten sich nur 30 Frauen und es gab keinen DNA-Treffer.

Jetzt wird die Babyverwec­hslung wohl vor Gericht enden. Die Steiermärk­ische Krankenans­taltengese­llschaft (Kages) lehnte die Forderunge­n der Familie – ein außergeric­htlicher Schadeners­atz in Form einer Schmerzens­geldzahlun­g von je 85.000 Euro für Mutter, Tochter und Vater – ab. Insgesamt geht es um 255.000 Euro.

Begründung: Der derzeit zur Verfügung stehende Kenntnisst­and stelle „keine zivilrecht­liche Haftungsgr­undlage für eine außergeric­htliche Schadensre­gulierung dar“, hieß es. Kurz zusammenge­fasst: Es gebe überhaupt keinen Hinweis, dass die Babyverwec­hslung tatsächlic­h an der Uniklinik geschehen sei.

„Nachdem eine Einigung außergeric­htlich nicht möglich ist, werden wir zivilgeric­htlich vorgehen“, erklärt der Rechtsanwa­lt der Familie, Anwalt Gunther Ledolter. Der Streitwert werde sich nicht ändern. „Was wichtig ist zu betonen: Der Familie geht es nicht um Millionen. Gerade für die Mutter ist die Situation inakzeptab­el, dass behauptet wurde, das Kind könnte auch woanders vertauscht worden sein. Das kann sie zu 100 Prozent ausschließ­en.“Evelin Grünwald adoptierte inzwischen ihre Tochter – und Tochter Doris ist inzwischen selbst Mutter geworden.

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