EU geht Heimvorteil für Skilehrer zu weit
Steirer sind für Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit Gesetzesnovelle gerüstet.
BRÜSSEL, GRAZ. Die EU fährt mit rot-weiß-roten Juristen Schlitten: Am Freitag kündigte die EU-Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Österreich an – wegen Beschränkungen für Skilehrer aus dem Ausland. Die Kritik richtet sich in erster Linie gegen das Bundesland Tirol, aber auch die Steiermark ist betroffen. Grund: Es wäre „ausländischen Skilehrern untersagt, Schüler anzunehmen, die sich bereits an Ort und Stelle befinden“. Besagte Skilehrer könnten nur Dienstleistungen für Kunden erbringen, die mit ihnen zusammen aus dem Land anreisen, in dem der jeweilige Skilehrer oder die jeweilige Skischule niedergelassen seien. Tenor aus Brüssel: Das stelle einen unzulässigen Vorteil für Österreichs Skischulen und Skilehrer dar.
Das kommt für die Steirer nicht überraschend: Anfang des Jahres ging eine Novelle in die Begutachtung, die den partiellen Berufszugang beinhaltet und die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Zukunft neu regelt.
Als Voraussetzung gilt etwa eine „Bescheinigung zur erwerbsmäßigen Erteilung von Skiunterricht“im Heimatstaat. „Diese Novelle ist auf dem Umsetzungsweg“, beruhigt man bei Landesrat Christian Buchmann (EU, Wirtschaft).
Alfred Schwab, der Obmann der steirischen Skilehrer, betont wiederum, dass es keinerlei Probleme mit Kollegen aus dem Ausland gebe, die über dasselbe (hohe) Ausbildungsniveau verfügen. So erkenne der steirische Landesverband den europäischen Berufsausweis freilich an. Alfred Schwab, Skilehrerverband