Kleine Zeitung Steiermark

Tierschütz­er jubeln: Strafe für die große Fasanenjag­d in Thal

In Thal wurden 1500 Fasane ausgewilde­rt, um mehr Tiere für eine Treibjagd zu haben. Zu Unrecht, sagt das Gericht.

- GERALD WINTER- PÖLSLER

Sie war selbst unter den steirische­n Jägern äußerst umstritten, die Fasanenjag­d beim Schloss Thal. Jahr für Jahr wurden Fasane am Areal ausgewilde­rt, 2014 und 2015 sollen es jeweils rund 1500 Stück gewesen sein. Um den Bestand zu stützen, wie der zuständige Jäger erklärte. Oder um mehr „Futter“für die Jagd zu haben, wie Tierschütz­er vermuten?

Das Landesverw­altungsger­icht Steiermark hat in einem Erkenntnis nun festgestel­lt: Die Tierschütz­er haben recht. Die Strafe von 220 Euro, die die Bezirksver­waltungsbe­hörde bereits verhängte, ist vom Gericht bestätigt worden.

Auch wenn die Strafsumme gering ist, feiern die Tierschütz­er vom „Verein für Tierfabrik­en“(VGT) dieses Erkenntnis als „richtungsw­eisend“. Der zuständige Jäger habe gegenüber dem Gericht selbst argumentie­rt, dass Jagd „ganz eindeutig als Freizeitbe­schäftigun­g“gelte. „Dass Jagd Mgearztiän ch, ein reiner Spaß sei und nicht der Hege dienen müsse – und das aus dem Mund eines Jägers“, interpreti­ert Martin Balluch, Obmann des VGT. „Die Tage der Abschießbe­lustigunge­n mit ausgesetzt­en Zuchtfasan­en sind gezählt.“

Auch steirische VGT- Obmann Jäger hatten sich zuletzt von den Thaler Treibjagde­n distanzier­t. Landesjäge­rmeister Heinz Gach sagte bereits heuer im Juni: „Was in Thal passiert, ist ganz und gar nicht in unserem Sinn.“Aktuell will er das Urteil zwar nicht kommentier­en, bleibt aber bei seiner ablehnende­n Haltung. Was Gach betont: Eine Novelle des Jagdgesetz­es bringe deutliche Verbesseru­ngen. Volieren seien beim Auswildern künftig verboten. Grundsätzl­ich muss laut Gesetz das Auswildern von Fasanen extra von der Landesregi­erung genehmigt werden, wenn es nicht nur der reinen „Bestandsst­üt- zung“dient. Diese Bewilligun­g wurde im Thaler Fall nicht eingeholt.

Der für das Gebiet zuständige Hegemeiste­r wollte zum Erkenntnis des Landesverw­altungsger­ichtes noch keine Stellung nehmen. Er kenne es noch nicht.

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Tierschütz­er haben gegen die Fasanenjag­d in Thal protestier­t

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