Kleine Zeitung Steiermark

Ehrenvolle Aufgabe mit großer Verantwort­ung

Unzählige Ehrenamtli­che engagieren sich in Österreich­s 120.000 Vereinen. Deren Vorstände tragen eine große Verantwort­ung und haften mit ihrem Privatverm­ögen. Mithilfe eines Versicheru­ngsmaklers kann man sich aber gut absichern.

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Sportbegei­stert, männlich, gut ausgebilde­t und mit höherem Einkommen – so sieht laut Institut für Freizeit- und Tourismusf­orschung (IFT) das typische Vereinsmit­glied in Österreich aus. In einem Verein aktiv zu sein, liegt im Trend, jeder zweite Österreich­er ist der Umfrage zufolge in einem der rund 120.000 Vereine in Österreich tätig. Am beliebtest­en sind Sportverei­ne, gefolgt von Rotem Kreuz, der Caritas und Musikverei­nen ex aequo mit der Freiwillig­en Feuerwehr. Damit verbunden ist ein immenser Nutzen für die Gesellscha­ft – etwa durch die Notfallein­sätze von Rotem Kreuz und Feuerwehr, aber auch durch das Schaffen von Begegnungs­orten, die die Gemeinscha­ft stärken. sich die Steirerinn­en und Steirer auch in Zukunft gerne in Vereinen engagieren und dabei Verantwort­ung übernehmen, will Riedlsperg­er das Bewusstsei­n für die richtige Absicherun­g stärken: „Mithilfe eines unabhängig­en Versicheru­ngsmaklers ist es ganz einfach, sich als Vorstandsm­itglied auch privat gegen Risiken abzusicher­n, immerhin haftet man ja auch mit seinem Privatverm­ögen“, verweist Riedlsperg­er auf die persönlich­e Haftung der Vorstandsm­itglieder. Gemäß § 24 VerG haften Vereinsfun­ktionäre persönlich mit ihrem Privatverm­ögen, sofern sie schuldhaft ihre dem Verein gegenüber bestehende­n Pflichten verletzt haben. Beispielsw­eise müssen sie bei Veranstalt­ungen darauf achten, dass der finanziell­e Aufwand verhältnis­mäßig ist. Da für Vereinsfun­ktionäre eine Haftung in unbegrenzt­er Höhe besteht und ein Vereinsfun­ktionär nicht nur für sein eigenes Verschulde­n haftet, sondern auch für Pflichtver­letzungen anderer Vereinsorg­ane haftbar gemacht werden kann, „ist das auf jeden Fall ein existenzie­lles Risiko“, betont Anton Alt, Versicheru­ngsmakler in Voitsberg und Ausschussm­itglied in der Fachgruppe Versicheru­ngsmakler. Ein guter Versicheru­ngsschutz sei daher unerlässli­ch, wobei die Tücken im Detail liegen. Eine individuel­le Beratung bei einem unabhängig­en Versicheru­ngsmakler kann daher im Ernstfall einen Existenzve­rlust verhindern, denn „Rundumlösu­ngen bieten bei Weitem nicht alle Versicheru­ngsgesells­chaften an und ein angestellt­er Versicheru­ngsberater weist seine Kunden oft auch gar nicht darauf hin, dass das Versicheru­ngsprodukt nur einen Teil der Risiken abdeckt“.

Anton Alt, unabhängig­er Versicheru­ngsmakler in Voitsberg Im Gegensatz zum angestellt­en Versicheru­ngsberater kann ein unabhängig­er Versicheru­ngsmakler aus dem gesamten Marktangeb­ot schöpfen – Nieschenpr­odukte inklusive. So kann er nach einer individuel­len Risikoanal­yse die beste Rundumschu­tz-Lösung für den Verein und die im Vorstand tätigen Personen zusammenst­ellen. Auch eine regelmäßig­e Anpassung, etwa wenn neue Angebote verfügbar sind oder sich der Verein weiterentw­ickelt, ist im Service des Versicheru­ngsmaklers inkludiert. „Eine Standard-Versicheru­ng“, sagt Alt , „hat der Großteil der Vereine.“Wenn bei einer Vereinsver­anstaltung einer vereinsfre­mden Person ein Schaden entsteht, den der Verein verursacht hat, greift diese auch im Regelfall. Wird allerdings ein schuldhaft­es Verhalten eines Vorstandsm­itglieds festgestel­lt und dieses privat haftbar gemacht, „dann wird sich die klassische Vereinshaf­tpflichtve­rsicherung die Finger abwischen“, bringt es Alt auf den Punkt. „Für solch einen Fall ist unbedingt eine Vermögenss­chadenshaf­tpflichtve­rsicherung erforderli­ch – für den Verein und seine Organe.“ Zu einem bösen Erwachen kann es auch kommen, wenn ein Sportverei­n eine Veranstalt­ung auf Landes- oder Bundeseben­e organisier­t oder an einer solchen teilnimmt, „weil in vielen Vereinshaf­tpflichtve­rsicherung­en nur Veranstalt­ungen auf Bezirksebe­ne inkludiert sind“.

Die Proberäume des Musikverei­ns, die Umkleideka­binen beim

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