Kleine Zeitung Steiermark

Insolvenzr­echt für Länder als Hypo-Lehre

Walter Pilgermair, Verfahrens­anwalt im HypoU-Ausschuss, legt 470-Seiten-Bericht vor und fordert Transparen­z und Limits bei Haftungen.

- ADOLF WINKLER

Aufgrund der in diesem Ausschuss erhobenen Vorgänge im Vorfeld der Verstaatli­chung der Hypo erscheint ein Insolvenzr­echt für Länder und Gemeinden geboten.“Das ist ein Kernsatz im Bericht, den der Verfahrens­anwalt im Hypo-Untersuchu­ngsausschu­ss, Walter Pilgermair, gestern den Parteien zukommen ließ. In dem 470 Seiten starken Bericht, welcher der Kleinen Zeitung vorliegt, hält Pilgermair „eine Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Haftungen der Gebietskör­perschafte­n für unerlässli­ch“, damit sich ein Skandalfal­l wie jener der Hypo Alpe Adria nicht mehr widerholen kann.

Spekuliere­n auf den Bund

Das Fehlen eines Insolvenzr­echtes „führt zu Fehlanreiz­en und birgt auf Länderseit­e die Gefahr eines nicht nachhaltig­en, sorglosen ökonomisch­en Fehlverhal­tens, da auf die Hilfe von außen, durch den Bund, spekuliert wird“, prangert Pilgermair an, der gläserne Landeskass­en fordert: „Mittels einer transparen­ten Haushaltsg­ebarung unter Veröffentl­ichung aller Haftungsri­siken soll gewährleis­tet werden, dass eventuelle finanziell­e Risiken für Bund wie Länder erfasst sind . . . Zudem sollten Haftungsob­ergrenzen eingeführt werden, die in vertretbar­er Relation zur Wirtschaft­sleistung der jeweiligen haftenden Gebietskör­perschaft stehen“, fordert er klare Limits angesichts der 25 Milliarden Euro Haftungen, die in Kärnten aus dem Ruder liefen.

Geordnete Insolvenz

Das Insolvenzr­echt für Gebietskör­perschafte­n sollte vor allem vorbeugend wirken: „Die Möglichkei­t einer geordneten Insolvenz würde zudem dabei helfen, eine gesunde Relation zwischen liquidierb­aren Sicherheit­en und eingegange­nem Haftungsvo­lumen zu wahren, und somit bei der Begrenzung von Haftungen unterstütz­end wirken“, schreibt er.

Zahnlose Staatskomm­issäre

Die Staatskomm­issäre, die bei der Hypo das Drama nicht stoppen konnten, empfiehlt Pilgermair von den Kompetenze­n her zu stärken oder überhaupt abzuschaff­en. Der Begriff „Staatskomm­issäre“solle jedenfalls beseitigt werden, da er überhöhte Eingriffsm­öglichkeit­en suggeriere.

Harsche Kritik auch an den Aufsichtso­rganen des Bundes. Von diesen „wurden wesentlich­e Informatio­nen, die man durchaus auch aktiv eingeholt und thematisie­rt hatte, mitunter nicht weitergele­itet. Auch wurden Prüfund Einsichtsr­echte seitens des Finanzmini­steriums und der FIMBAG in einer prekären Situation für die Interessen der Republik nicht hinreichen­d ausgeschöp­ft“, beklagt der Verfahrens­anwalt in seinem Bericht insbesonde­re im Hinblick auf die Verstaatli­chung der Hypo 2009.

Verstaatli­chung

Ein neuer Kapitalbed­arf für die Hypo nach der Verstaatli­chung hätte für Finanzmini­ster Josef Pröll absehbar sein müssen. „Im Ergebnis hat die gesamte Beratergru­ppe des Ministers, Alfred Lejsek, Wolfgang Peschorn, die Finanzmark­taufsicht, die Natio-

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Verfahrens­anwalt Walter Pilgermair

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