Insolvenzrecht für Länder als Hypo-Lehre
Walter Pilgermair, Verfahrensanwalt im HypoU-Ausschuss, legt 470-Seiten-Bericht vor und fordert Transparenz und Limits bei Haftungen.
Aufgrund der in diesem Ausschuss erhobenen Vorgänge im Vorfeld der Verstaatlichung der Hypo erscheint ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden geboten.“Das ist ein Kernsatz im Bericht, den der Verfahrensanwalt im Hypo-Untersuchungsausschuss, Walter Pilgermair, gestern den Parteien zukommen ließ. In dem 470 Seiten starken Bericht, welcher der Kleinen Zeitung vorliegt, hält Pilgermair „eine Reform bei Ermittlung und Begrenzung von Haftungen der Gebietskörperschaften für unerlässlich“, damit sich ein Skandalfall wie jener der Hypo Alpe Adria nicht mehr widerholen kann.
Spekulieren auf den Bund
Das Fehlen eines Insolvenzrechtes „führt zu Fehlanreizen und birgt auf Länderseite die Gefahr eines nicht nachhaltigen, sorglosen ökonomischen Fehlverhaltens, da auf die Hilfe von außen, durch den Bund, spekuliert wird“, prangert Pilgermair an, der gläserne Landeskassen fordert: „Mittels einer transparenten Haushaltsgebarung unter Veröffentlichung aller Haftungsrisiken soll gewährleistet werden, dass eventuelle finanzielle Risiken für Bund wie Länder erfasst sind . . . Zudem sollten Haftungsobergrenzen eingeführt werden, die in vertretbarer Relation zur Wirtschaftsleistung der jeweiligen haftenden Gebietskörperschaft stehen“, fordert er klare Limits angesichts der 25 Milliarden Euro Haftungen, die in Kärnten aus dem Ruder liefen.
Geordnete Insolvenz
Das Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften sollte vor allem vorbeugend wirken: „Die Möglichkeit einer geordneten Insolvenz würde zudem dabei helfen, eine gesunde Relation zwischen liquidierbaren Sicherheiten und eingegangenem Haftungsvolumen zu wahren, und somit bei der Begrenzung von Haftungen unterstützend wirken“, schreibt er.
Zahnlose Staatskommissäre
Die Staatskommissäre, die bei der Hypo das Drama nicht stoppen konnten, empfiehlt Pilgermair von den Kompetenzen her zu stärken oder überhaupt abzuschaffen. Der Begriff „Staatskommissäre“solle jedenfalls beseitigt werden, da er überhöhte Eingriffsmöglichkeiten suggeriere.
Harsche Kritik auch an den Aufsichtsorganen des Bundes. Von diesen „wurden wesentliche Informationen, die man durchaus auch aktiv eingeholt und thematisiert hatte, mitunter nicht weitergeleitet. Auch wurden Prüfund Einsichtsrechte seitens des Finanzministeriums und der FIMBAG in einer prekären Situation für die Interessen der Republik nicht hinreichend ausgeschöpft“, beklagt der Verfahrensanwalt in seinem Bericht insbesondere im Hinblick auf die Verstaatlichung der Hypo 2009.
Verstaatlichung
Ein neuer Kapitalbedarf für die Hypo nach der Verstaatlichung hätte für Finanzminister Josef Pröll absehbar sein müssen. „Im Ergebnis hat die gesamte Beratergruppe des Ministers, Alfred Lejsek, Wolfgang Peschorn, die Finanzmarktaufsicht, die Natio-