Kleine Zeitung Steiermark

SCS: „Reparatur wäre

Brisantes Papier zur Causa Seiersberg: Die Rechtsprob­leme der Shoppingci­ty können auch vom Land nicht beseitigt werden, sagt ein Gutachter.

- ERNST SITTINGER

Ein brisantes Gutachten zur Causa Seiersberg wird heute per Post an die Landesregi­erung zugestellt: Der Salzburger Universitä­tsprofesso­r Thomas Müller kommt nach eingehende­r Prüfung zum Ergebnis, dass eine rechtliche Sanierung der Bauwerke in der Shoppingci­ty durch das Land nicht möglich ist.

Bekanntlic­h hat der Verfas- sungsgeric­htshof im Juli jene Gemeindeve­rordnungen aufgehoben, die bisher eine Art „Käseglocke“über die strittigen Bauteile der SCS gestülpt hatten. Mit Ablauf der rechtliche­n Gnadenfris­t am 15. Jänner 2017 droht ein illegaler Zustand. Die vier Verbindung­sbauten (bisher geführt als „Interessen­tenwege“ohne Baubewilli­gung) zwischen den fünf „eigenständ­igen“Einkaufsze­ntren müssten dann womöglich abgerissen werden.

Landesrat hält sich bedeckt

Um das zu verhindern, hat die Gemeinde beim Land eine „Einzelstan­dortverord­nung“für die gesamte SCS beantragt. Dieser Antrag wird von den Beamten derzeit geprüft. Letztlich entscheide­n muss die Landesregi­erung, wobei aber der zuständige Landesrat Anton Lang (SPÖ) bisher jede Auskunft über seine Absichten verweigert.

Müller legt nun dar, dass so eine SCS-Sondervero­rdnung ihrerseits rechtswidr­ig wäre. Sein Hauptargum­ent: Mit Verordnung könne man nur die „Errichtung und Erweiterun­g“, also den Neubau eines Einkaufsze­ntrums, genehmigen. Nicht möglich sei jedoch die nachträgli­che Legalisier­ung schon vorhandene­r Bauten. Dies gehe aus Wortlaut und Entstehung­sgeschicht­e des Raum- ordnungsge­setzes eindeutig hervor.

Die Einzelstan­dortverord­nung sei Ausnahmein­strument und daher „restriktiv zu handhaben“, so Müller. Außerdem sei sie im konkreten Fall Seiersberg „auch wegen der beantragte­n Größenordn­ung der Ver- S. Nagl: „Eine Havarie“

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