SCS: „Reparatur wäre
Brisantes Papier zur Causa Seiersberg: Die Rechtsprobleme der Shoppingcity können auch vom Land nicht beseitigt werden, sagt ein Gutachter.
Ein brisantes Gutachten zur Causa Seiersberg wird heute per Post an die Landesregierung zugestellt: Der Salzburger Universitätsprofessor Thomas Müller kommt nach eingehender Prüfung zum Ergebnis, dass eine rechtliche Sanierung der Bauwerke in der Shoppingcity durch das Land nicht möglich ist.
Bekanntlich hat der Verfas- sungsgerichtshof im Juli jene Gemeindeverordnungen aufgehoben, die bisher eine Art „Käseglocke“über die strittigen Bauteile der SCS gestülpt hatten. Mit Ablauf der rechtlichen Gnadenfrist am 15. Jänner 2017 droht ein illegaler Zustand. Die vier Verbindungsbauten (bisher geführt als „Interessentenwege“ohne Baubewilligung) zwischen den fünf „eigenständigen“Einkaufszentren müssten dann womöglich abgerissen werden.
Landesrat hält sich bedeckt
Um das zu verhindern, hat die Gemeinde beim Land eine „Einzelstandortverordnung“für die gesamte SCS beantragt. Dieser Antrag wird von den Beamten derzeit geprüft. Letztlich entscheiden muss die Landesregierung, wobei aber der zuständige Landesrat Anton Lang (SPÖ) bisher jede Auskunft über seine Absichten verweigert.
Müller legt nun dar, dass so eine SCS-Sonderverordnung ihrerseits rechtswidrig wäre. Sein Hauptargument: Mit Verordnung könne man nur die „Errichtung und Erweiterung“, also den Neubau eines Einkaufszentrums, genehmigen. Nicht möglich sei jedoch die nachträgliche Legalisierung schon vorhandener Bauten. Dies gehe aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Raum- ordnungsgesetzes eindeutig hervor.
Die Einzelstandortverordnung sei Ausnahmeinstrument und daher „restriktiv zu handhaben“, so Müller. Außerdem sei sie im konkreten Fall Seiersberg „auch wegen der beantragten Größenordnung der Ver- S. Nagl: „Eine Havarie“