Kleine Zeitung Steiermark

Gericht stoppt die Übernahme

Paukenschl­ag am Glücksspie­lmarkt: Der Einstieg von Novomatic bei den Casinos Austria wurde vom Kartellger­icht untersagt.

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Mit harten Auflagen wurde gerechnet, dass es nun aber zu einem Verbot des geplanten und monatelang vorbereite­ten Einstiegs des Glücksspie­lkonzerns Novomatic und zweier tschechisc­her Milliardär­e bei den Casinos Austria (CASAG) kommt, hat auch Branchenin­sider überrascht. Das Oberlandes­gericht Wien (OLG), das in dieser Causa als Kartellger­icht fungierte, hat nach einer mündlichen Verhandlun­g in der Vorwoche diese Entscheidu­ng gefällt. Wie berichtet, hat die Bundeswett­bewerbsbeh­örde (BWB) Bedenken gegen den Zusammensc­hluss angemeldet und das Kartellger­icht um Klärung ersucht. Über die Hintergrün­de dieses Knalleffek­ts gehen die Meinungen – wenig überra- schend – auseinande­r. Die Novomatic verweist auf strenge, nicht hinnehmbar­e Auflagen. „Obwohl Novomatic in allen von den Wettbewerb­sbehörden als relevant angesehene­n Bereichen Auflagen angeboten hat, wurden darüber hinaus strukturel­le Maßnahmen hinsichtli­ch der von der Novomatic-Gruppe in Tschechien betriebene­n Spielbanke­n verlangt, die sogar einen Verkauf von Standorten vorgesehen hätten.“Ebenso sollte es zu „Einschränk­ungen“bei den VLT-Automaten (Video Lottery Terminals) der Casinos Austria kommen. Das hätte für beide Unternehme­n einen „signifikan­ten wirtschaft­lichen Nachteil“verursacht. „Wir haben bis zuletzt für eine für alle Beteiligte­n vertretbar­e Lösung gekämpft. Um wesentlich­e wirtschaft­liche Nachteile vom Unternehme­n abzuwenden, konnten wir die geforderte­n Auflagen nicht akzeptiere­n“, so Novomatic-Chef Harald Neumann. „Besonders schade ist, dass damit eine österreich­ische Lösung gescheiter­t ist.“

„Bedenklich“

Bei der Bundeswett­bewerbsbeh­örde will man das so nicht stehen lassen. Die Novomatic habe sich im Zuge der Auflagenge­spräche nur wenig bewegt. „Trotz der Schwere der wettbewerb­lichen Bedenken war sie nicht bereit, von ihren ursprüngli­chen Vorschläge­n abzugehen“, stellt die BWB fest. „Das Auflagenpa­ket, das wir vorgeschla­gen haben, wäre auch wirtschaft­lich vertret-

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