Bei Unfällen kann es hohe Forderungen geben
Private Kinderspielplätze stellen großes Kostenrisiko für die Eigentümer dar. Experte plädiert für normgerechte Inspektion durch Fachleute.
Unser Leser wohnt in der Siedlung einer Wohnbaugenossenschaft, die sich aus alten und neuen Häusern, aus Mietern und Eigentümern und Mietern mit Kaufoption zusammensetzt. „Es gibt ein Grundstück, auf dem jetzt ein Spielplatz errichtet werden soll“, berichtet der Mann und will wissen, ob „die Kosten der Überprüfung, die angeblich alle drei Monate stattfinden muss, tatsächlich auf uns alle abgewälzt werden können“?
Es gebe zwar keine allgemeine Rechtspflicht für private Spielplatzbetreiber, die Sicherheit des Spielplatzes durch einen öffentlichen Sachverständigen überprüfen zu lassen. „Dennoch ist dies gerade bei einer Eigentümerge- meinschaft, aber auch in einem Mietshaus, zur Vermeidung von Haftungsrisiken sinnvoll!“, erklärt dazu Gerhard Schnögl vom Haus und Grundbesitzerbund.
Mit der Eröffnung eines Kinderspielplatzes zur allgemeinen Benutzung habe die Eigentümergemeinschaft eine abstrakte Gefahrenquelle geschaffen. Sie sei daher gleichzeitig in der Pflicht, für die Sicherheit des Spielplatzes zu sorgen. Rechtlich sei dies eine privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht.
Sehr hohe Anforderungen
„An die Sorgfalt für Kinderspielplätze sind nach der ständigen Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen zu stellen!“, warnt Schnögl. Spielplatzbetreiber würden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowohl für die generelle Ausstattung als auch für die erforderliche Wartung der Spielgeräte und des Spielplatzes haften.
Die Europanorm EN 1176-7 enthalte Richtlinien über Häufigkeit und Umfang der Instandhaltung. Die Norm definiere auch die erforderliche Dokumentation dieser Arbeiten. „Bei Unfällen kann es bei Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht zu Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß kommen!“, sagt Schnögl.
Kinderspielplätze sind gemeinschaftliches Eigentum, wodurch die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden können. Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte und - teile soll mindestens in der Häufigkeit und entsprechend den Anleitungen des Herstellers erfolgen. Visuelle Routineinspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können. Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion erforderlich sein. Eine operative Inspektion ( Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage) sollte alle ein bis drei Monate vorgenommen werden. Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen.