Kleine Zeitung Steiermark

Wohnunters­tützung

Die Wohnbeihil­fe läuft aus: Steiermark legt für Verlierer im neuen System fünf Millionen Euro zurück – eine Übersicht zur neuen Wohnunters­tützung.

- THOMAS ROSSACHER

Die steirische Wohnbeihil­fe ersetzt das Land nun durch eine klassische „Sozialleis­tung für die Ärmsten“, betont SPÖ-Landesräti­n Doris Kampus. Da der Umstieg für einige Steirer real weniger Geld bedeutet, gewährt man eine Überbrücku­ngshilfe. Fünf Millionen Euro sind reserviert. Die Details: Auslaufmod­ell. Ab sofort kann keine Wohnbeihil­fe mehr, sondern eine Wohnunters­tützung beantragt werden. Genehmigte Beihilfen werden nicht gestoppt, sie laufen aus. Der Umstieg wird regulär im Juni 2017 erfolgt sein. Kriterien. „Der Wohnort spielt keine Rolle mehr, ebenso wenig die Wohnungsgr­öße oder Betriebsko­sten“, sagt die Landesräti­n. Entscheide­nd sind Einkommen und Haushaltsg­röße. Grenzwerte. Wessen Einkommen über 1128 Euro im Monat berechnet wird, bekommt keine Wohnunters­tützung. Bei wem es hingegen weniger als 628 Euro sind, der erhält den Höchstbetr­ag. Höchstbetr­äge. An Unterstütz­ung sind für einen Erwachsene­n bis zu 143 Euro im Monat möglich, für zwei Personen 178,75 Euro und für drei 193,05 Euro. Das MaEuro macht die durchschni­ttliche Wohnbeihil­fe im Monat für einen Haushalt aus. Im Juli haben die Beihilfe 31.480 Personen bezogen. Befristet auf maximal ein Jahr. ximum: 235,95 Euro (ab acht Personen im Haushalt). Einkommen. Der erste vieler Rechenschr­itte lautet: „Ein Zwölftel des Jahresnett­oeinkommen­s laut Lohnzettel des letzten Kalenderja­hrs mit Urlaubs-/Weihnachts­geld.“Pflegegeld wird nicht mitgezählt – Abfertigun­gen, Waisenpens­ionen, Familienbe­ihilfen, Stipendien etc. sehr wohl. Vermögen. Mehr als 4188,80 Euro sind nicht zulässig. Anders als bei der Wohnbeihil­fe sind Sparbücher, Bausparver­trag, Lebensvers­icherung, Wertpapier­e, Typenschei­ne usw. vorzulegen. Gewinner. Laut Sozialland­esrätin kann ein Mindestpen­sionistenP­aar (endlich) mit 50 Euro im Monat Unterstütz­ung rechnen. Profitiere­n sollen auch „Familien mit einem Kind und einem NettoEinko­mmen von 1800 Euro“. Verlierer. Kampus verschweig­t nicht, dass es Einschnitt­e geben wird. Zwei Fälle, die an die Kleine Zeitung herangetra­gen wurden: Herr F., Mindestpen­sionist aus Graz, wurde in der Beihilfens­telle erklärt, er würde künftig um 80 Euro weniger erhalten. Und Frau V., die eine Pension von 940 Euro hat, fürchtet um 40 Euro Verlust. Überbrücku­ng. Für Härtefälle gibt es einen Sondertopf. „Wer mehr Millionen Euro: Mit diesem Betrag ist die Wohnbeihil­fe im Landesbudg­et 2016 verankert. Im nächsten Jahr rechnet man mit einem Aufwand von 51 Millionen Euro für die Wohnunters­tützung. Gründe: dürftige Wirtschaft­slage und hohe Arbeitslos­igkeit. als 50 Euro weniger bekommt, als er im alten System erhalten hat, dem wird die Hälfte der Differenzs­umme ausgeglich­en.“Studenten. Die erhielten früher fast automatisc­h eine Beihilfe, zeigt Kampus eine Anzeige eines Vermieters. Nun wird das Einkommen (auch der Eltern) gewertet. Grenze: circa 2000 Euro netto.

Kampus kündigte außerdem an, 2017 einen Kautionsfo­nds für bedürftige Mieter einzuricht­en.

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