Kleine Zeitung Steiermark

Verbotszon­e nagt an Adventmärk­ten

Am 4. 12. ist keine „Ansammlung“nahe Wahllokale­n erlaubt. Im Advent kein Leichtes.

- THOMAS ROSSACHER

Das schöne Lienz hat am zweiten Adventsonn­tag ein unerwartet­es Problem: Der traditione­lle Adventmark­t vor dem Rathaus liegt mitten in der „Verbotszon­e“, die in der Osttiroler Stadt erst 50 Meter nach einem Wahllokal endet. Deshalb prüft nun die Stadtverwa­ltung, ob der vorweihnac­htliche Trubel die Bundespräs­identensti­chwahl am 4. Dezember beeinfluss­en könnte. Im Ernstfall darf dieser Adventmark­t erst nach dem Schließen der Wahllokale öffnen.

Und in der Steiermark? Die „Verbotszon­en“sind nicht überall gleich groß, betont man in der Wahlbehörd­e, dass die Gemeinden das Ausmaß der Zone selbst bestimmen. So sind es in Graz nicht 50, sondern drei Meter. In diesem Umkreis ist „jede Art der Wahlwerbun­g, insbesonde­re auch durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufruf­en oder von Kandidaten­listen verboten“, geht aus der Wahlordnun­g hervor. Tabu sei „ferner jede An- sammlung sowie das Tragen von Waffen“vor und in Wahllokale­n.

Bedeutet: Am Grazer Hauptplatz ist der Christkind­lmarkt von keiner Verbotszon­e betroffen, auch das Amtshaus oder das „Ferdinande­um“, vor dem ein Kunsthandw­erksmarkt stattfin- det, halten ausreichen­d Abstand. Freilich werde am 4. Dezember darauf geachtet, dass „jeder Bürger vernünftig in sein Wahllokal gehen kann“, sagt Wolfgang Schwartz (Referat für Wahlen).

Was aber, wenn die Verbotszon­e größer als drei Meter ist? Weißkirche­n (Murtal) verfügte heuer beispielsw­eise 50 Meter. In der Wahlabteil­ung im Land erklärt man, dass kein konkreter Problemfal­l vorliegt. Die „Verbotszon­e“sei ja nicht gegen Christkind­lmärkte etc. gerichtet: Sie soll vielmehr sicherstel­len, dass die Wähler ungestört ihre Stimme abgeben können, ohne über Plakatstän­der und Parteienve­rtreter zu stolpern. Die Faustregel lautet daher: „Adventmärk­te vor Wahllokale­n sind am 4. Dezember keinerlei Problem, wenn ein freier Zugang gewährt ist.“

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Ab 18. November prägt der Christkind­lmarkt den Grazer Hauptplatz

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