Verbotszone nagt an Adventmärkten
Am 4. 12. ist keine „Ansammlung“nahe Wahllokalen erlaubt. Im Advent kein Leichtes.
Das schöne Lienz hat am zweiten Adventsonntag ein unerwartetes Problem: Der traditionelle Adventmarkt vor dem Rathaus liegt mitten in der „Verbotszone“, die in der Osttiroler Stadt erst 50 Meter nach einem Wahllokal endet. Deshalb prüft nun die Stadtverwaltung, ob der vorweihnachtliche Trubel die Bundespräsidentenstichwahl am 4. Dezember beeinflussen könnte. Im Ernstfall darf dieser Adventmarkt erst nach dem Schließen der Wahllokale öffnen.
Und in der Steiermark? Die „Verbotszonen“sind nicht überall gleich groß, betont man in der Wahlbehörde, dass die Gemeinden das Ausmaß der Zone selbst bestimmen. So sind es in Graz nicht 50, sondern drei Meter. In diesem Umkreis ist „jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Kandidatenlisten verboten“, geht aus der Wahlordnung hervor. Tabu sei „ferner jede An- sammlung sowie das Tragen von Waffen“vor und in Wahllokalen.
Bedeutet: Am Grazer Hauptplatz ist der Christkindlmarkt von keiner Verbotszone betroffen, auch das Amtshaus oder das „Ferdinandeum“, vor dem ein Kunsthandwerksmarkt stattfin- det, halten ausreichend Abstand. Freilich werde am 4. Dezember darauf geachtet, dass „jeder Bürger vernünftig in sein Wahllokal gehen kann“, sagt Wolfgang Schwartz (Referat für Wahlen).
Was aber, wenn die Verbotszone größer als drei Meter ist? Weißkirchen (Murtal) verfügte heuer beispielsweise 50 Meter. In der Wahlabteilung im Land erklärt man, dass kein konkreter Problemfall vorliegt. Die „Verbotszone“sei ja nicht gegen Christkindlmärkte etc. gerichtet: Sie soll vielmehr sicherstellen, dass die Wähler ungestört ihre Stimme abgeben können, ohne über Plakatständer und Parteienvertreter zu stolpern. Die Faustregel lautet daher: „Adventmärkte vor Wahllokalen sind am 4. Dezember keinerlei Problem, wenn ein freier Zugang gewährt ist.“