Kleine Zeitung Steiermark

Darf das Volk befragt werden?

Murkraftwe­rk: Plattform „Rettet die Mur“hat rund 16.500 Unterschri­ften übergeben, um eine Volksbefra­gung zu initiieren. Kritiker halten die Fragen für rechtswidr­ig.

- GÜNTER PILCH, GERALD WINTER- PÖLSLER

Die Initiatore­n wollen keinen Zweifel offenlasse­n: „Die Volksbefra­gung wird kommen“, sagt Clemens Könczöl, Sprecher der Plattform „Rettet die Mur“. Gestern überreicht­en die Proponente­n im Bürgermeis­teramt rund 16.500 Unterschri­ften, die in den vergangene­n drei Jahren gegen das geplante Murkraftwe­rk gesammelt worden sind. Das Ziel: eine Volksbefra­gung über das Projekt, das bereits in den Startlöche­rn steht.

Ob sich auf den eingereich­ten Listen tatsächlic­h die erforderli­chen 10.000 von Grazern eigenhändi­g gesetzten Signaturen finden, muss das Wahlamt prüfen – die Leute müssen mit Stichtag gestern ihren Hauptwohns­itz in Graz haben und älter als 16 Jahre sein. Könczöl ist sich sicher: „Wir werden die nötige Schwelle locker erreichen.“Und: „Wir erwarten, dass es bis zur Befragung keine Baumaßnahm­en gibt.“

Ob es diese Befragung tatsächlic­h geben wird, ist aber gerade heftig umstritten. Denn es braucht dafür im Gemeindera­t eine Mehrheit. Schon in der jüngsten Sitzung äußerte Bürgermeis­ter Siegfried Nagl (ÖVP) offen Zweifel, ob die Fragestell­ung überhaupt rechtskonf­orm ist.

Die Fragen lauten: „1.) Wollen Sie den Bau der Mur-Staustufe Graz? 2.) Soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbe­reich zum Bau der Mur-Staustufe („Murkraftwe­rk“) beitragen?“

„Das haben wir damals mit der Präsidiala­bteilung abgeklärt“, erwidert Gemeinderä­tin Andrea Pavlovec-Meixner (Grüne).

Warum die Fragen rechtswid- rig sein sollen? Weil die Stadt mit dem Kraftwerks­bau nichts zu tun habe. Und weil es ein Erkenntnis des Verwaltung­sgerichtsh­ofes gibt, das eine ähnliche Fragestell­ung in einer anderen Gemeinde nicht zugelassen hat.

Die Volksbefra­gungsbefür­worter setzen dem entgegen, dass die Stadt Graz über ihre Tochter „Energie Graz“direkt am Kraft- werk beteiligt ist. Und der andere Fall sei nicht vergleichb­ar. Die eigenen Fragen seien kurz und klar, wie im Gesetz gefordert.

Der Fahrplan: Wenn die 10.000er-Hürde erreicht ist, wird die Befragung am 20. Oktober im Gemeindera­t behandelt. Sollten die Fragen für rechtens befunden werden, wird mit der Befragung wohl im Jänner 2017 gerechnet.

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