„Ich hab sie noch gern“
30-Jähriger nach Beziehung mit Elfjähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Security-Mitarbeiter hatte die Schülerin im vergangenen Jänner in einem Chat kennengelernt. Der 30-Jährige hielt sie zunächst für 16. Man tauschte Nummern aus, „und dann hatten wir öfters Telefonsex“, schilderte der Angeklagte gestern beim Prozess im Wiener Landesgericht. Lange vor dem ersten Treffen verriet ihm das Mädchen ihr wahres Alter (11): „Das hat mich nicht weiter gestört.“
Die aus schwierigen familiären Verhältnissen stammende Schülerin war in einem Heim untergebracht, wo sie sich offenbar nicht wohlfühlte. Am 6. Juni brannte die Elfjährige durch. „Ich hab ihr gesagt, dass das nicht gut ist, wenn sie davonläuft. Das macht mehr Probleme“, berichtete der Angeklagte dem Schöffensenat. Dennoch half er ihr, brachte sie in der Wohnung eines Freundes unter. Bis zur Festnahme am 10. Juni schlief er mehrmals mit der um 19 Jahre Jüngeren.
Kein Bagatellurteil
Der Senat bekam die Aussage des Opfers zugespielt, die Öffentlichkeit war währenddessen ausgeschlossen. Auch nach der Festnahme hegt der Mann noch Ge- fühle für das Mädchen: „Ich hab sie noch gern.“„Es ist klar, dass Sie nicht der klassische Kinderschänder sind“, hielt Richter Christoph Bauer fest. Mit einer „Bagatellstrafe“könne in diesem Fall aber auch nicht vorgegangen werden.
Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren schienen dem Senat zwei Jahre angemessen, acht Monate unbedingt. Das Mädchen, das sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, bekam 2000 Euro zugesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.